Beschlussvorlage - GV Ziero/04/07/3688
Grunddaten
- Betreff:
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Vergütung von erbrachten Mehrleistungen im Zusammenhang mit den Baumpflegearbeiten im Bereich der Lindenstraße in Zierow auf der Grundlage der VOB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungs- und Sozialamt bis 31.12.2008
- Bearbeiter:
- Torsten Gromm
- Verfasser/Antragsteller:
- Herr Gromm
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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04.04.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die Firma Garten- und Landschaftsbau Thomas Franiel, wurde für die erbrachten Mehrleistungen bei den Baumpflegearbeiten eine zusätzliche Vergütung beantragt. Die Mehrleistungen entstanden aus Sicht des Auftragnehmers bei den entfernen von Knöterich an einigen Bäumen und beim aufarbeiten des angefallenen Schnittgutes. Für die erbrachten Leistungen wurde von der Firma Franiel eine gesamt Forderung in Höhe von 16.205, 27 Euro gegenüber der Gemeinde Zierow geltend gemacht. Die Angebotssumme für die Auftragserteilung belief sich auf 7.701, 09 EURO. Auf Grund dieser Forderung fand am 04.01.2007 ein Gespräch mit dem Auftragnehmer und Frau Richter sowie Herrn Gromm im Amt Klützer Winkel statt. Bei diesem Gespräch bot Herr Franiel dem Amt Klützer Winkel am, den Strittigen Betrag in Höhe von 7.168, 72 EURO zzgl. Mwst. um die Hälfte zu kürzen.
Dieser Vorschlag wurde vom Amt Klützer Winkel zur Kenntnis genommen und mit dem Rechtsanwalt des Amtes Klützer Winkel Herrn Pätzmann beraten. Durch Herrn Pätzmann wurde folgendes klargestellt.
Der Vorschlag ist nicht akzeptabel. Entgegen der Auffassung des Auftragnehmers ist das Leistungsverzeichnis nicht fehlerhaft, sondern enthält das Leistungsverzeichnis unter
Position 7 die Verpflichtung zur vollständigen Räumung der Baustelle. Die benutzten Flächen und Wege sind entsprechend dem ursprünglichen Zustand unter Wahrung landschaftspflegerischen Belange ordnungsgemäß herzurichten. Damit wird auch das Beseitigen des Baumschnittes erfasst.
Dies ist im Übrigen nicht nur von allen anderen Mitbietern sondern auch vom Auftragnehmer so verstanden worden. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Schreiben des Auftragnehmers vom 25.05.2006, in dem der Aufragnehmer unter Ziffer 3 ausdrücklich darauf hinweist, dass unter anderem Hächsler auftragsgemäß angemietet werden.
Vor diesem Hintergrund besteht von Seiten des Auftragnehmers kein Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung für die Entsorgung des Schnittgutes. Die Leistung hat der Auftragnehmer angeboten zu einem Pauschalpreis von 55,00 €.
Wir können selbstverständlich die hier in Rede stehende Problematik streitig in einem gerichtlichen Verfahren klären lassen. Der Auftragnehmer hat deutlich gemacht, dass er hieran kein Interesse hat.
Zur Vermeidung eines langwierigen Rechtsstreites wird dem Auftragnehmer folgendes vorgeschlagen, den gewissen zusätzlichen Aufwand wie folgt zu honorieren.
Die Gemeinde Zierow zahlt einen Betrag in Höhe von 800,00 €.
Damit sind alle Werklohnansprüche aus dem Auftrag über baumpflegerische Arbeiten gemäß Angebot vom 25.07.2006 und Auftragsschreiben vom 30.08.2006 erledigt und abgegolten.
Weitere Verhandlungen erfolgen nicht.