04.04.2007 - 14 Vergütung von erbrachten Mehrleistungen im Zusa...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Höhne erläutert den Sachverhalt.

 

Die Gemeindevertreter äußern ihr Unverständnis darüber, dass durch das Amt Vergleichsverhandlungen mit Herrn Franiel ohne Wissen der Gemeinde geführt wurden. Die Beschlussvorlage hat zudem auch nicht die richtige Beratungsfolge. Sie hätte zunächst in den Finanzausschuss gemusst. Im Finanzausschuss wurde aber der Sachverhalt bereits diskutiert, da durch Frau Höhne die Probleme den Ausschussmitgliedern bekannt gemacht wurde. Der Finanzausschuss hat sich ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass Herrn Franiel nicht mehr als der Angebotspreis gezahlt wird. Dass nunmehr die Beschlussvorlage mit gegensätzlichem Inhalt der Gemeindevertretung vorliegt, wird mit äußerster Kritik bewertet.

 

Die Verfahrensakte, die Frau Höhne in Kopie vorliegt, wird nunmehr von mehreren Gemeindevertretern eingesehen. Dabei fällt ein Schreiben des Amtes auf, welches zum Inhalt hat, dass der Vergleich angenommen wird. Diese Kompetenzüberschreitung des Amtes wird massiv gerügt. Die Gemeindevertreter sind sich im Unklaren darüber, ob der Vergleich rechtlich angenommen wurde. Mehrere Gemeindevertreter verlangen eine In-Regressnahme des Amtes, da es durch das Fehlverhalten eines Amtsmitarbeiters und/oder mehrerer Amtsmitarbeiter möglicherweise zu einer Entscheidung gekommen ist (Annahme des Vergleiches), die nicht im Willen der Gemeinde lag.

 

Herr Böldt ist der Auffassung, dass die Gemeinde – auch wenn der Vergleich durch das Amt unberechtigt angenommen wurde – nicht zahlungspflichtig. Ein entsprechender Gemeindevertreterbeschluss lag bei Vergleichsannahme durch das Amt nicht vor. Stellt das Schreiben des Amtes keine Vergleichsannahme dar, so sollte seitens des Amtes der nachfolgend gefasste Beschluss umgesetzt werden.

 

Frau Höhne gibt den Hinweis, dass bei einer Nichtannahme des Vergleiches ggf. Gerichts- und Anwaltsgebühren auf die Gemeinde in Höhe von ca. 2700 Euro zukommen könnten. Demgegenüber steht der Vergleichsbetrag in Höhe von 800 Euro.

 

Frau Höhne lässt nunmehr über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, die Mehrleistungen der Firma Garten- und Landschaftsbau Thomas Franiel für die Baumpflege in der Lindenstraße in Zierow mit einer Zahlung von 800,00 EURO zu honorieren. 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                .8

davon anwesend:                                .6

Zustimmung:                                         .0

Ablehnung:                                           .3

Enthaltung:                                            .3

Befangenheit:                                        .0        

 

Damit ist die Beschlussvorlage abgelehnt.