Beschlussvorlage - BV/02/26/062

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz schafft mit dem Bebauungsplan Nr. 45 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Nahversorgungszentrums an der Boltenhagener Straße. 

 

Der Vorhabenträger hat das Ingenieurbüro Wasser- und Verkehrs- Kontor GmbH aus Neumünster mit der Planung der Erschließungsanlagen beauftragt. Zur Erschließung des Nahversorgungszentrums ist eine Linksabbiegespur von der Boltenhagener Straße in das Plangebiet vorgesehen. Die entsprechend Entwurfsplanung ist der Vorlage zur Bestätigung beigefügt.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz bestätigt die vorliegende Entwurfsplanung des Ingenieurbüros zur Errichtung einer Linksabbiegespur von der Boltenhagener Straße in das Plangebiet des Bebauungsplan Nr. 45.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Übernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger

 

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Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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