Beschlussvorlage - BV/02/26/045

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat die Überprüfung, ob das Planverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31.2 gesamtheitlich fortgeführt wird oder eine Teilung des Plangebietes unter Berücksichtigung der vorzeitigen Schaffung des Baurechts für den Kreisverkehr vorgenommen wird, durchgeführt.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat am 20.04.2026 (BV/02/26/008) beschlossen, den Bebauungsplan 31.2 „An der Bamburg“ zu teilen und das begonnene Planverfahren mit den Bebauungsplänen Nr. 31.2 „An der Bamburg und Nr. 31.3 für den Kreisverkehr südlich des Friedhofs mit Anbindung der Schlossstraße weiterzuführen.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz stellt zur Schaffung des Baurechts für den Kreisverkehr somit den Bebauungsplan Nr. 31.3 für den Kreisverkehr südlich des Friedhofs mit Anbindung der Schlossstraße auf. Die bisher durchgeführten Verfahrensschritte werden berücksichtigt.

Mit dem Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss wird das Planverfahren für den Bebauungsplan Nr. 31.3 für den Kreisverkehr mit einem veränderten/reduzierten Plangeltungsbereich fortgeführt.

 

Das Planungsziel besteht nunmehr in der Vorbereitung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Kreisverkehrs im Verlauf der Landesstraße 03 mit der gesicherten Anbindung der geplanten Wohnbebauung im Bebauungsplan Nr. 31.2. Die Belange der Fußgänger und Radfahrer werden im Plangeltungsbereich verbessert und neu geordnet.

 

Für die Umsetzung des Bebauungsplanes ist es beachtlich, dass eine ortsnahe Verkehrsführung insbesondere in Richtung Boltenhagen ermöglicht wird, um keine zusätzlichen innerstädtischen verkehrlichen Belastungen zu erzeugen. Aus diesem Grund wird auf der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche über ein bedingtes Baurecht die ortsnahe Verkehrsführung als sogenannte Baustraße festgesetzt. Nach Realisierung des Kreisverkehrs wird der Rückbau des sogenannten Baustraße erfolgen, die geplanten Baumanpflanzungen werden realisiert und die verbleibende Fläche kann wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden.

 

Die Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 31.3 bildet die technische Planung vom Ingenieurbüro Möller mit Stand Übergabestand vom 02.04.2026. Mit dieser vorliegenden technischen Planung wurde weitere 9 gesetzlich geschützte Bäume zu Rodung vorgesehen. Diese werden nunmehr beachtet.

 

Darüber hinaus ist bei vorhandenen, zu erhaltenden Bäumen, welche mit Ihrem Kronentraufbereich in die auszubauenden Verkehrsanlage ragen, aus Sicht der technischen Planer mit Beeinträchtigungen und ggf. Wurzelverlust durch Arbeiten im Wurzelraum zu rechnen.

Auch sind Überbauungen/Versiegelungen bzw. Teilversiegelungen (Fahrbahn, Gehweg, befestigte Bankette, Entwässerungseinrichtungen) im Traufbereich aus Sicht der technischen Planer unvermeidbar. Die entsprechenden Auswirkungen, Vorgaben und Schutzmaßnahmen sind im weiteren Planverfahren abzustimmen, darzustellen und festzusetzen.

 

Die weiteren und erforderlichen Vermessungsarbeiten im Bereich des Friedhofs sind derzeit noch nicht abgeschlossen, sodass die Unterlagen in diesem Bereich bei Erfordernis noch zu aktualisieren wären.

 

Der Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss ist Voraussetzung für die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31.3 für den Kreisverkehr südlich des Friedhofs mit Anbindung der Schlossstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen im Text (Teil B), begrenzt:

- im Norden: durch den Friedhof, den straßenbegleitenden Geh- und Radweg an der L 03 und den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 31.2 „An der Bamburg“,

- im Osten: durch landwirtschaftliche Flächen,

- im Süden: durch den Parkplatz „Schloss Bothmer,

- im Westen: durch den vorhandenen Geh- und Radweg nach Hofzumfelde mit einer begleitenden Baumreihe und angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen

und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.

 

2. Die gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind mindestens auf die Dauer von 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen und über das zentrale Internetportal des Landes M-V zugänglich zu machen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31.3 mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Amt Klützer Winkel öffentlich auszulegen; der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet einzustellen.

 

3. Die nach § 4 Absatz 2 BauGB Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden.

 

4. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt nicht für die Rechtmäßigkeit des Planes von Bedeutung ist.

 

5. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 02/51101/56255000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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