04.05.2026 - 6.5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31.3 der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mahnel erläutert den Sachverhalt.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31.3 für den Kreisverkehr südlich des Friedhofs mit Anbindung der Schlossstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen im Text (Teil B), begrenzt:

- im Norden: durch den Friedhof, den straßenbegleitenden Geh- und Radweg an der L 03 und den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 31.2 „An der Bamburg“,

- im Osten: durch landwirtschaftliche Flächen,

- im Süden: durch den Parkplatz „Schloss Bothmer,

- im Westen: durch den vorhandenen Geh- und Radweg nach Hofzumfelde mit einer begleitenden Baumreihe und angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen

und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.

 

2. Die gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind mindestens auf die Dauer von 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen und über das zentrale Internetportal des Landes M-V zugänglich zu machen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31.3 mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Amt Klützer Winkel öffentlich auszulegen; der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet einzustellen.

 

3. Die nach § 4 Absatz 2 BauGB Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden.

 

4. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nach § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt nicht für die Rechtmäßigkeit des Planes von Bedeutung ist.

 

5. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:      

11

davon anwesend:          

9

Zustimmung:                   

9

Ablehnung:                       

0

Enthaltung:                       

0

Befangenheit:                   

0

 

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Anlagen zur Vorlage