Beschlussvorlage - BV/12/26/030

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat für das Beteiligungsverfahren mit dem 3. Erneuten Entwurf den Abwägungsbeschluss zur Behandlung eingegangener Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit gefasst. Die Ergebnisse der Abwägung über den 3. Erneuten Entwurf galten als Grundlage für die Baugenehmigung für die Feuerwehr.

 

Aufgrund der nunmehr vorliegenden Planung für den Kreisverkehr, die als Anlage beigefügt ist, ist es erforderlich, den Plan an die Vorgaben der überörtlichen Straßen anzupassen. Der Kreisverkehr ist in Abstimmung mit dem Straßenbauamt nun final durchgeplant. Die veränderte Geometrie ist Anlass für die Veränderung der Planzeichnung an der Anbindung an die Klützer Straße. Die Anforderungen an den Schallschutz sind objektkonkret zu ermitteln bei der Errichtung der Anlagen der Infrastruktur und des ruhenden Verkehrs.

 

Die Anforderungen im Zusammenhang mit der Schallschutzmaßnahme für den Straßenbau und den Kreisverkehr werden im Bauantrags- und Baugenehmigungsverfahren für die Straße geregelt.

 

Die Erstellung der Schallschutzmaßnahme erfolgt bei der finalen Ausbauplanung für den Kreisverkehr.

 

Der Beschluss zur Behandlung eingegangener Anregungen und Stellungnahmen, Abwägungsbeschluss über den 3. Erneuten Entwurf wurde am 20.02.2025 gefasst.

 

Die Gemeinde hat sich den Abwägungsbeschluss zu Eigen gemacht. Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses werden die Unterlagen für den 4. Erneuten Entwurf maßgeblich zur Herstellung der Flächen für den Kreisverkehr gefasst.

 

Die Überprüfung der Flächen für die Feuerwehr ist final erfolgt und entsprechen dem Stand der Genehmigungsplanung.

 

Die Straßenplanung vom Ingenieurbüro Wittenburg wird in den 3. Erneuten Entwurf der Planzeichnung, des Text-Teil B und der Begründung eingearbeitet. Grundzüge der Planungsabsicht werden nicht berührt. Die Bauleitplanung wird an die technische Planung angepasst.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt,

 

1. Der 4. Erneute Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36.1 für das Gebiet, begrenzt

- im Nordosten:  durch Grünflächen/ landwirtschaftlich genutzte Flächen und die Straße "Zum Sportplatz",

- im Osten:  durch die Sportanlage,

- im Südwesten:  durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (Acker),

- im Nordwesten:  durch die Klützer Straße,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) mit den Örtlichen Bauvorschriften und die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur erneuten Veröffentlichung bestimmt.

 

2. Der 4. Erneute Entwurf der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) mit den Örtlichen Bauvorschriften und die dazugehörige Begründung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer von 6 Wochen erneut öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der erneuten Auslegung zu benachrichtigen.

 

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

4. Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

5. In der Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung ist anzugeben, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:12/51101/56255000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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