Mitteilungsvorlage - MV/12/26/035
Grunddaten
- Betreff:
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B- Plan Nr. 38 für das Gebiet zwischen Wichmannsdorf und Einkaufszentrum
hier: Sachstandsbericht zur Weiterführung der Bauleitplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Kenntnisnahme
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09.03.2026
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Sachverhalt
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen führt das Beteiligungsverfahren mit den erneuten Entwürfen der Bauleitplanung durch. Zu den erneuten Entwürfen liegen die Stellungnahmen der Behörden und TÖB für das Beteiligungsverfahren vor. Ausgenommen ist die Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung. Die Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V liegt vom 17.12.2025 vor.
Entgegen der ursprünglichen Bestätigung, dass die Planung in Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung steht, hat die Landesplanung mitgeteilt, dass hier Abstimmungsbedarf besteht und die Anforderung für ein Zielabweichungsverfahren im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Flächen für allgemeine Wohngebiete und für das FEC vorgetragen.
Dieser Sachverhalt befindet sich unter juristischer Begleitung in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien. Der Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat die Ministerpräsidentin über den Sachverhalt unterrichtet und bittet um Unterstützung für die Schaffung der Voraussetzungen für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und für die Schaffung von dringend benötigter örtlicher fremdenverkehrlicher Infrastruktur. Die Gemeinde hat gegenüber dem Ministerium mitgeteilt, dass für die im LEP 2016 und im REP 2011 übertragenen Aufgaben keine Luft gegeben ist.
Es sind keine Flächen legitimiert, die die Erfüllung der Aufgaben zulassen.
Sobald der Sachverhalt geklärt ist, kann das Beteiligungsverfahren sowohl für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für den B-Plan Nr. 38 fortgeführt werden.
Die Gemeinde hat sich unabhängig in einem Behördentermin mit dem Landkreis zu Anforderungen der Bauleitplanung, des ausreichenden Immissionsschutzes und zu naturschutzfachlichen Belangen verständigt. Aus Sicht der Gemeinde können die Belange geregelt und geklärt werden. Die immissionsschutzrechtlichen Belange und Anforderungen werden der Behörde mitgeteilt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen führt die Gespräche zur Klärung der anstehenden Sachverhalte über das Amt Klützer Winkel und die beauftragten Planer. Nach Bestätigung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung und Herstellung des Einvernehmens kann das Planverfahren in dem erforderlichen Umfang fortgeführt werden.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:12/51101/56255000 |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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9,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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9,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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75 kB
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