Beschlussvorlage - BV/10/25/010-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im April des vergangenen Jahres fand ein Austausch mit der Tourismusbeauftragten und dem Immobilienmanagement des Amtes Klützer Winkel statt, in dem unter anderem die aktuelle Vermietungssituation besprochen wurde. Aufgrund gestiegener Betriebs- und Personalkosten wurde eine Anpassung der bestehenden Entgeltordnung der Gemeinde Zierow über die Erhebung von Benutzungsentgelten für gemeindeeigene Einrichtungen als sinnvoll erachtet.

 

Zudem empfiehlt die Tourismusbeauftragte, mobile Arbeitsplätze innerhalb der Öffnungszeiten der Touristen-Information – nach Verfügbarkeit und inklusive Internetzugang – gegen ein Entgelt anzubieten, da diese zunehmend von Gästen genutzt werden. Die letzte Änderung der Entgeltordnung datiert vom 11.07.2018.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Amt der Gemeindevertretung die Neufassung der Entgeltordnung zu beschließen. Ein entsprechender Entwurf sowie die Anpassung der Nutzungsentgelte wurden durch den Bürgermeister, Herrn Langer, und die Tourismus- und Bauhofleitung, Frau Mähl, erarbeitet.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Neufassung der Entgeltordnung der Gemeinde Zierow über die Erhebung von Benutzungsentgelt für gemeindeeigenen Gemeindeeinrichtungen gem. des beiliegenden Entwurfes.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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