Beschlussvorlage - BV/12/26/005

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

§ 29 Abs. 8 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) regelt die Anfertigung und Zugänglichkeit der Sitzungsniederschrift der Gemeindevertretung. Laut der Kommentierung zum o.g. Paragraphen werden nähere Formvorschriften der Geschäftsordnung überlassen

 

Um eine einheitliche Regelung in Bezug auf den § 14 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Gemeinde Boltenhagen zu schaffen, schlägt die Verwaltung den geänderten Wortlaut vor, der der Anlage beigefügt ist.

 

Zum besseren Vergleich der alten und neuen Regelungen wird der Gemeindevertretung die Anlage „2026-01-16 Synopse Entwurf Geschäftsordnung Ostseebad Boltenhagen“ zur Verfügung gestellt.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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