Beschlussvorlage - BV/12/26/005
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Mareen Tech
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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29.01.2026
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Sachverhalt
§ 29 Abs. 8 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) regelt die Anfertigung und Zugänglichkeit der Sitzungsniederschrift der Gemeindevertretung. Laut der Kommentierung zum o.g. Paragraphen werden nähere Formvorschriften der Geschäftsordnung überlassen
Um eine einheitliche Regelung in Bezug auf den § 14 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Gemeinde Boltenhagen zu schaffen, schlägt die Verwaltung den geänderten Wortlaut vor, der der Anlage beigefügt ist.
Zum besseren Vergleich der alten und neuen Regelungen wird der Gemeindevertretung die Anlage „2026-01-16 Synopse Entwurf Geschäftsordnung Ostseebad Boltenhagen“ zur Verfügung gestellt.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x |
Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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145,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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139,5 kB
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