29.01.2026 - 8.2 Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Osts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Schmiedeberg bittet darum, seine Wortmeldung im Protokoll festzuhalten.

Er erkundigt sich, ob durch das Amt geprüft worden sei, dass die Unterlagen über die Homepage des Amtes unter http://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/ratsinfo tatsächlich einsehbar sind. Zudem vertritt er die Auffassung, dass die Geschäftsordnung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gegen die Kommunalverfassung M-V verstoße. Nach seiner Auffassung ergibt sich aus § 29 der Kommunalverfassung, dass die Niederschrift innerhalb von 14 Tagen, spätestens nach einem Monat vorzulegen ist. Der Begriff der „Vorlegung“ sei rechtlich nicht eindeutig definiert, insbesondere hinsichtlich einer digitalen Bereitstellung. Dennoch sei für ihn maßgeblich, dass spätestens nach einem Monat eine Vorlage zu erfolgen habe, was nach seiner Auffassung durch die Regelung der Geschäftsordnung der Gemeinde ausgehebelt werde.

Der Bürgermeister stellt zum Protokoll klar, dass sich die Regelung um die Niederschrift und nicht auf sonstige Ladungsunterlagen bezieht.

Weiter teilt er mit, dass die Hinweise im Protokoll festgehalten werden und der Sachverhalt nochmals durch die Verwaltung geprüft wird. Eine entsprechende Information soll für die nächste Sitzung aufbereitet werden.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:  

11

Zustimmung: 

10

Ablehnung:

1

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage