Beschlussvorlage - BV/10/25/055

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow hat am 15.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 „Neue Feuerwache Zierow“ gefasst. Der Vorentwurf wurde in der Zeit vom 08.08.2022 bis zum 09.09.2022 veröffentlicht. Zeitgleich fand die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.

 

Als Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden folgenden wesentlichen Änderungen am Entwurf der Planung vorgenommen.

 

  1. Änderung der Niederschlagswasserentsorgung i. S. d. Gutachtens des Ingenieurbüro Hadan & Schmidt;
  2. Anpassung der Baugrenzen und Grundflächen (GR1max und GR2max);
  3. Festsetzung einer maximal Überbaubaren Fläche innerhalb der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spiel- und Sportfläche“.

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow kann nun den Entwurfs- und Abwägungsbeschluss fassen und die Begründung inkl. Umweltbericht billigen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt,

 

  1. Die während der Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 17 vorgebrachten Stellungnahmen wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.
  2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow billigt den anliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbericht. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  3. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 soll die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 10/51101/56255000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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