Beschlussvorlage - BV/02/25/108

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In der Sitzung vom 27.10.2025 wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob am Tag der Bürgermeisterwahl eine Bürgerbefragung zum im Betreff genannten Thema durchgeführt werden kann.

 

Die Verwaltung hat unter Abstimmung mit dem Landkreis NWM geprüft, ob der Versand der Wahlbenachrichtigung gemeinsam in einem Brief mit den Unterlagen einer Bürgerbefragung erfolgen darf. Dies ist jedoch rechtlich nicht möglich. Daher sind die Unterlagen getrennt voneinander zu versenden.

 

In der Stadt Klütz leben derzeit 2.715 Wahlberechtigte (16 Jahre alt, wohnhaft in Klütz). Möchte die Stadt alle Wahlberechtigten zur Bürgerbefragung anschreiben, verursacht dies bei einem Brief mit max. drei Blättern in DIN-A4 Kosten in Höhe von ca. 3600,- €.

 

Die Bürgerbefragung kann nicht von der Amtsverwaltung organisiert und durchgeführt werden. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, dass die Umfrage wie folgt – etwa analog zur Bürgerbefragung BPL 38 in Boltenhagen - durchgeführt wird:

  1. die Stadtvertretung legt Datum und Ort der Auszählung fest
  2. die Stadtvertretung verfasst die Inhalte des Informationsschreibens
  3. stadteigene Beschäftigte erstellen die finale Fassung der Dokumente und übergeben diese der Amtsverwaltung
  4. die Amtsverwaltung versendet die Briefe und übergibt die Zählliste* an eine von der Stadt festgelegte Person
  5. die Amtsverwaltung stellt der Stadt Klütz eine versiegelte Wahlurne für das Literaturhaus und für das Wahllokal
  6. die Auszählung der Stimmen wird durch von der Stadtvertretung festgelegte Personen, die nicht der Amtsverwaltung angehören, durchgeführt.

*die Zählliste enthält keine Namen, nur Nummern. Somit kann die Anonymität der Abstimmenden gewährleistet werden. Die Zuordnung von Nummern zu Namen ist nur der Amtsverwaltung möglich. Diese wird die Zuordnung zur Wahrung der Anonymität jedoch geheim halten.

 

Dieser Beschlussvorlage beigefügt, befindet sich ein Entwurf des Serienbriefes, der von der Amtsverwaltung zusammen mit dem noch zu entwerfenden Informationsschreiben versandt werden könnte.

 

Die Briefe können noch vor der Bürgermeisterwahl versandt werden, sodass die Befragung parallel zur Wahl abgeschlossen werden kann. Das Versanddatum ist jedoch davon abhängig, wann die Zuarbeit an das Amt erfolgt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Durchführung einer Bürgerbefragung bezüglich Windkraft und Agri-PV Anlagen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Organisation und Durchführung einzuleiten.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 je nach Entscheidung ca. 3600,-€

 

x 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 51101-56255000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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