Beschlussvorlage - BV/02/23/066-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Im August dieses Jahres fand eine Begehung der Freiwilligen Feuerwehr Klütz mit dem Wehrführer, dem 2. stellv. Bürgermeister und dem Immobilienmanagement statt. Besprochen wurden anstehende Maßnahmen, insbesondere die Sanierung des Jugendbereichs, die Küchenerneuerung und die Installation einer Brandmeldeanlage.

Die Stadtvertretung beschloss am 11.12.2023 unter dem Tagesordnungspunkt Ö 7.1 (BV/02/23/066) die Beschaffung einer Brandmeldeanlage. Im Zuge der Umsetzung wurde jedoch eine kostengünstigere und effizientere Alternative gefunden: eine Gefahrenwarnanlage, speziell für Fahrzeughallen und Einsatzfahrzeuge.

Sie bietet frühzeitige Branderkennung – auch bei Akku- oder Elektronikbränden – durch Rauchwarnmelder in Halle und Fahrzeugen. Die Alarmierung erfolgt akustisch und per direkter Benachrichtigung der Einsatzkräfte.

Vorteile:

  • Früherkennung von Akku- und Elektronikbränden
  • Überwachung von Halle und Fahrzeugen
  • Geringere Kosten und einfache Installation
  • Schnellere Alarmierung

Kosten:

ca. 12.000 € statt 20.000 € für eine herkömmliche Brandmeldeanlage.

Da es sich bei der Anlage nicht um eine herkömmliche Brandmeldeanlage handelt, wird um eine entsprechende Anpassung des Beschlusses vom 11.12.2023 /Ö7.1 / BV/02/23/066) gebeten, indem der Begriff Brandmeldeanlage durch Gefahrenwarnanlage ersetzt wird.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, den Beschluss vom 11.12.2023 (BV/02/23/066) dahingehend zu ändern, dass anstelle der geplanten Brandmeldeanlage eine Gefahrenwarnanlage für die Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr Klütz beschafft und installiert wird.

Der Bürgermeister der Stadt Klütz wird ermächtigt das wirtschaftlichste Angebot annehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. (siehe Beschluss vom 11.12.2023)

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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