09.12.2025 - 8.3 Anpassung des Beschlusses vom 11.12.2023...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Jung führt in die Thematik ein und weist darauf hin, dass der Einbau einer Brandmeldeanlage im vorhandenen Feuerwehrgerätehaus keine gesetzliche Verpflichtung ist. Dessen ungeachtet ist die Früherkennung von Bränden äußerst wichtig.

 

Es erfolgt eine rege Diskussion.

 

Auftrag an die Verwaltung

Frau Palm ergänzt, dass bei Vorliegen eines bauordnungsrechtlichen Brandschutzkonzeptes in aller Regel Brandmeldeanlagen zum Einsatz kommen.

Sie bittet die Verwaltung zu prüfen, ob und wenn ja, inwieweit bauordnungsrechtliche Aspekte bei einer Gefahrenwarnanlage berücksichtigt werden sollten. Ggf. müsste sich mit der bautechnischen Abteilung der übergeordneten Behörde abgestimmt werden.

 

Herr Jung verliest die Beschlussvorlage mit der Ergänzung von Frau Palm und lässt sodann darüber abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, den Beschluss vom 11.12.2023 (BV/02/23/066) dahingehend zu ändern, dass anstelle der geplanten Brandmeldeanlage eine Gefahrenwarnanlage für die Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr Klütz beschafft und installiert wird. Der Bürgermeister der Stadt Klütz wird ermächtigt das wirtschaftlichste Angebot annehmen.

Beim Vorliegen eines bauordnungsrechtlichen Brandschutzkonzeptes kommen in aller Regel Brandmeldeanlagen zum Einsatz.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wenn ja, inwieweit bauordnungsrechtliche Aspekte bei einer Gefahrenwarnanlage berücksichtigt werden sollten. Ggf. müsste sich mit der bautechnischen Abteilung der übergeordneten Behörde abgestimmt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

14

davon anwesend:  

13

Zustimmung: 

13

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage