Beschlussvorlage - BV/02/25/080

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Klütz stellt die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 15 auf, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtungen der touristischen Infrastruktur und der Errichtung von dafür erforderlichen Gebäude und Stellplätze zu schaffen. Ebenso soll weiterhin ein öffentlicher Parkplatz für die Strandbesucher bestehen bleiben und planungsrechtlich gesichert werden.

 

Das städtebauliche Konzept des Vorhabenträgers wurde in den gemeindlichen Gremien vorgestellt und von der Stadt Klütz befürwortet. Auf dieser Grundlage wurde der Vorentwurf erstellt und für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren genutzt. Da bisher die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgte, wurden auch die Projektunterlagen für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren genutzt und mit ausgelegt bzw. an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange versendet.

 

Die Stadt Klütz entscheidet, ob die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 als vorhabenbezogener Bebauungsplan oder als Angebotsplan aufgestellt werden soll.

 

Die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden ausgewertet und behandelt. Die Ergebnisse finden sich in den Entwurfsunterlagen wieder.

Unter entsprechender Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den Beteiligungsverfahren wurden die Zielsetzungen überprüft und angepasst. Vom Grundsatz her wird das städtebauliche Konzept wie bisher weiterverfolgt, Grundzüge des städtebaulichen Konzeptes wurden nicht verändert.

 

Folgende Gutachten und Untersuchungen bilden die Grundlage für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

- Artenschutzfachbeitrag,

- Schallschutztechnische Untersuchung,

- Nachweis der Regenwasserableitung bzw. -versickerung,

- Bodengutachten,

- Nachweis der Natura 2000-Verträglichkeit,

- Regelungen zum Baumschutz.

 

Teile des Plangebietes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 liegen innerhalb des Küsten- und Gewässerschutzstreifens gemäß § 29 NatSchAG M-V. Das Plangebiet liegt innerhalb eines Abstandes von 200 m landwärts von der Ostseeküste (§ 89 LWaG M-V). Die Abstimmung diesbezüglich wird im Beteiligungsverfahren mit der unteren Naturschutzbehörde sowie mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt geführt.

 

Die Aufstellung der 3. Vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 erfolgt nach den Vorgaben des Baugesetzbuches nach dem Regelverfahren.

 

Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Bauausschusses mit dem Grundsatzbeschluss zur Bauleitplanung vom 16.10.2024 wurde empfohlen, die Vorgaben für Trauf- und Firsthöhen anzupassen. Das Gelände im Bereich der Stellplätze ist so zu bewahren, dass die Gewerbeeinheiten sichtbar sind. Nach ursprünglicher Flächenaufteilung war der Flächenanteil für Ferienwohnungen mit 53 % und für die Infrastruktur und Gewerbe mit 47 % vorgesehen. Durch Empfehlung der Stadtvertretung mit dem Beschluss vom 19.04.2022 wurde für die textlichen Festsetzungen vorgegeben, den Flächenanteil für Ferienwohnungen mit 47 % und für Gewerbe und Infrastruktur mit 53 % vorzusehen.

Unter Berücksichtigung des nunmehr vorliegenden Flächenkonzeptes und der Vorgaben für die Bewertung nach Geschossfläche ergibt sich, dass der Anteil von 47 % Ferienwohnungen unter Berücksichtigung der Grundrisse bei dem Geschossflächenmaßstab nicht umsetzbar ist, sondern es wird auf einen Flächenanteil von 50 % für Ferienwohnungen unter Berücksichtigung des beabsichtigten Gebäudekonzeptes und wirtschaftlicher Ausnutzung erforderlich werden. Deshalb wird zusätzlich die Beschlussempfehlung erbracht.

Anstelle der bisherigen Regelung durch Beschluss der Stadtvertretung vom 19.04.2022 ist beabsichtigt den Flächenanteil für Ferienwohnungen und Gewerbenutzungen bzw. Infrastruktur auf jeweils 50 % festzulegen.

Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB. Zielsetzung ist die Mischung der Ferien- und gewerblichen Nutzung.

 

Durch Beschluss der Stadtvertretung vom 13.12.2021 wurde die Abwägung beschlossen. Die Überarbeitungen der Planunterlagen unter Berücksichtigung der vorliegenden Gutachten führen zu einer neuerlichen Beschlussfassung über den Entwurf der Bauleitplanung.

 

Voraussetzung für die Umsetzung der Vorhaben ist die Ausnahmegenehmigung aus dem Gewässerschutzstreifen.

Die Anforderungen der Anbauverbotszone in Bezug auf die Landesstraße sind für hochbauliche Anlagen beachtet.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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