Beschlussvorlage - BV/12/25/117
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterer Umgang mit einer möglichen Widmung von Reitwegen im Ostseebad Boltenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Doreen Moll
- Verfasser/Antragsteller:
- Kügler, Annemarie
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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10.09.2025
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●
Gestoppt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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18.09.2025
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Sachverhalt
Im Ostseebad Boltenhagen bestehen Unklarheiten hinsichtlich des Status von Reitwegen im Gemeindegebiet. Während die Kurverwaltung darauf verweist, dass seit über 15 Jahren keine offiziell ausgewiesenen Reitwege bestehen und keine Zuständigkeit für deren Ausweisung oder Pflege vorliegt, verweist der Reiterhof Boltenhagen auf die Einzeichnung von Reitwegen im aktuell gültigen Flächennutzungsplan (einsehbar im GIS).
Die betroffenen Wege befinden sich in Waldgebieten, die sowohl im Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern sowie mehrerer privater Eigentümer liegen. Eine förmliche Widmung der Wege als Reitwege liegt aktuell nicht vor.
Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Auffassungen zum Status der im Flächennutzungsplan eingezeichneten Reitwege sowie der damit verbundenen Fragen zur Zuständigkeit, Pflege und rechtlichen Gültigkeit, ist eine eindeutige Entscheidung über das weitere Vorgehen erforderlich.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Glemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt;
- Entfernung der Reitwege aus dem Flächennutzungsplan
Die Kurverwaltung wird beauftragt, beim Landkreis Nordwestmecklenburg die Streichung der im Flächennutzungsplan eingezeichneten Reitwege zu beantragen, sofern sich keine rechtlich bindende Grundlage für deren Ausweisung oder Nutzung nachweisen lässt. Ziel ist es, Klarheit im Planwerk zu schaffen und Missverständnisse zu vermeiden. Eine Pflege oder Instandhaltung dieser Wege durch den Bauhof erfolgt nicht.
oder
- Anerkennung, Widmung und Pflege von Reitwegen
Die Gemeinde erkennt die im Flächennutzungsplan eingezeichneten Reitwege als Bestandteil der gemeindlichen Infrastruktur an und beauftragt die Kurverwaltung, in Abstimmung mit dem Bauhof und den zuständigen Eigentümern Maßnahmen zur Pflege, Unterhaltung und ggf. Ausschilderung der Reitwege zu planen und umzusetzen.
Finanz. Auswirkung
Sollte eine Einrichtung beschlossen werden, sind die Mittel im Wirtschaftsplan 2026 bereitzustellen.
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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191,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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191,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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6,9 MB
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