Beschlussvorlage - BV/12/25/104
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für den zentralen Teil des „Alten Sportplatzes“ „Hotel aja Resort Boltenhagen“ in Boltenhagen südlich der Ostseeallee
hier: Behandlung der Stellungnahmen zum Vorentwurf - Abwägungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Verfasser/Antragsteller:
- Tesche, Julia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.07.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.09.2025
|
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in ihrer Sitzung am 11. Oktober 2018 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 gefasst. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stellt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 im zweistufigen Regelverfahren auf. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 18 gilt als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Das Ziel der Planung besteht in der Errichtung eines Hotels (a-ja Resort) mit 221 Zimmern und der erforderlichen Infrastruktur für Gastronomie, öffentlicher Wellnessbereich (Schwimmbad mit Saunabereich und Wellness-Bereich), Personalwohnungen und oberirdische Stellplätze.
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die berührten Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf beteiligt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist erfolgt.
Die Planunterlagen zum Vorentwurf wurden für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 11. Juli 2024 bis einschließlich 13. August 2024 im Internet veröffentlicht. Zusätzlich lagen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Amt Klützer Winkel, im Bauamt zur Einsichtnahme öffentlich aus. Es wurden Stellungnahmen der Öffentlichkeit abgegeben.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB am 17.07.2024 zur Abgabe einer Stellungnahme auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert. Es wurden Stellungnahmen zum Vorentwurf abgegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und die Abwägungsvorschläge dazu sind dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 (Abwägungsdokumentation) beigefügt.
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat die Stellungnahmen bewertet und gewichtet und in die Abwägung zum Vorentwurf eingestellt.
Inhaltlich sind im Rahmen der Abwägung insbesondere folgende Belange von Bedeutung:
Raumordnung - Die Zielsetzungen der Gemeinde stimmen mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung überein. Somit kann die Planungsabsicht durch die Gemeinde fortgeführt werden.
Naturschutz - Aus naturschutzfachlicher Sicht ergeben sich folgende Anforderungen und Belange. Das Konzept gemäß Vorentwurf wurde mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die erforderlichen Kompensationsflächenäquivalente sind durch den Vorhabenträger zu sichern und im Durchführungsvertrag zu regeln. Die erforderlichen Ersatzpflanzungen sind auf dem Plangebiet und außerhalb des Plangebietes zu sichern. Der Umfang der außerhalb des Plangebietes anzupflanzenden Bäume im Gemeindegebiet ergibt sich aus der Zahl der Anpflanzungen von 129 Einzelbäumen abzüglich der im Plangebiet nach HZE gepflanzten 50 Einzelbäume. Die Regelung zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Ersatzpflanzungen erfolgt bis zum Satzungsbeschluss und zusätzlich im Durchführungsvertrag. Im Rahmen der Planung und Vorbereitung wurde der Erhalt der Pappeln überprüft und es empfiehlt sich, die am Südrand vorhandene Pappelreihe vollständig zu entfernen. Die Pappeln sollen durch Säuleneichen (Quercus robur) ersetzt werden. Die Pappeln haben keine langfristige Lebenserwartung mehr.
Immissionsschutz - Die schalltechnische Verträglichkeit wurde nachgewiesen. Hierzu fanden umfassend Abstimmungen mit der Behörde statt. Die erforderlichen aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen führen zur schallschutztechnischen Verträglichkeit. Das Gutachten wird der Behörde zur Verfügung gestellt.
Oberflächenwasserableitung und Überflutung - Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers kann gesichert werden. Zum einen soll der überwiegende Teil des Oberflächenwassers auf dem Grundstück versickert werden. Die Inaussichtstellung der unteren Wasserbehörde liegt vor. Ein Anteil des Oberflächenwassers soll in den vorhandenen Kanal abgeleitet werden. Die Inaussichtstellung der Gemeinde hierzu liegt vor. In der Straße zur Reithalle soll ein neuer Kanal errichtet werden. Im Zusammenhang mit dem Straßenbau ist dies vorgesehen. Dann ist ein Umschluss vorgesehen. Die wasserrechtliche Erlaubnis ist zu beantragen.
Wald - Die Vereinbarkeit mit dem nördlich gelegenen Wald ist gegeben. Der Waldabstand wird eingehalten. Innerhalb des Waldabstandes und innerhalb des geprägten Waldabstandes ist die Errichtung von Stellplätzen zulässig. Ebenso die Errichtung von Nebenanlagen.
Im Rahmen der Abwägung der Belange und im Rahmen der Gesamtbetrachtung wurde auch die Zufahrtslösung für die Parkpalette und das Mitarbeiterwohnen über die Straße zur Reithalle nochmals betrachtet. Die Zufahrtslösung ist gesamtheitlich für den Bereich des Parkplatzes, des Baltic Quartiers und der Reithalle im Zusammenhang mit dem Hotel zu sehen. Für den Ausbau ist nach dem derzeitigen Stand eine planungsrechtliche Anpassung vorgesehen. Für den Entwurf ist die Ergänzung des Plangebietes um die Straßenverkehrsflächen vorgesehen. Die erforderlichen Details sind abzustimmen.
Es wurden private Belange vorgetragen. Die Schallschutzverträglichkeit für das östlich angrenzende Grundstück wurde nachgewiesen.
Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fließen entsprechend den Ergebnissen der Abwägung in die Bearbeitung der Entwurfsunterlagen ein.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:
- Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.
Im Ergebnis der Abwägung ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen und
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Darüber hinaus werden Hinweise und Stellungnahmen ohne abwägungsrelevante Inhalte zur Kenntnis genommen.
- Die Abwägungsvorschläge und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
|
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
|
|
|
|
|
|
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
|
|
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
|
|
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
|
|
|
|
|
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
|
|
unvorhergesehen und |
|
|
unabweisbar und |
|
|
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
|
Deckung gesichert durch |
|
|
|
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
|
|
|
|
|
Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
52,2 MB
|
