Beschlussvorlage - BV/10/25/028

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In dem Beschluss BV/10/23/040-1 hat die Gemeindevertretung einen Ersatzneubau in gleicher Größe wie die vorhandene Brücke als Stahlkonstruktion beschlossen. Die Unterlagen dafür wurden Ende letzten Jahres beim Landkreis eingereicht. Leider gab es dazu eine negative Stellungnahme vom Straßenbauamt.

 

Zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit des Weges ist nun eine Ertüchtigung / Sanierung geplant.

 

Das Büro merkel INGENIUR CONSULT ist für diese Maßnahme vertraglich gebunden und hat einen Sanierungsvorschlag (siehe Anlagen) mit einer neuen Kostenberechnung unterbreitet.

 

Die Sanierung der Brücke sieht als konstruktiven Ansatz den Einbau eines Stahlrahmes vor.  Dieser wird um die vorhandene Konstruktion herumgebaut und auf den Widerlagern abgelegt. Die Tragfähigkeit des bestehenden Brückenbauwerkes wird somit wieder hergestellt. Die vorhandenen Stahlträger bleiben in ihrer Position.

 

Die Verkehrsfläche wird aus einem aufgehenden, geschlossenen GFK-Belag hergestellt.

 

Die Fundamente werden saniert.

Um die Tragfähigkeit der Fundamente rechnerisch nachzuweisen, wurde ein Baugrundgutachten erstellt.

 

Die neuen Planungsunterlagen für die Sanierung werden nach Inkrafttreten des Beschlusses durch das Büro merkel INGENIUR CONSULT erneut beim Landkreis eingereicht.

Die Planung der Sanierung der Brücke kann nach Eingang positiver Stellungnahmen vom Landkreis weiter fortgeführt werden.

Nach geprüfter Genehmigungsplanung wird eine Ausführungsplanung erstellt.

Der genehmigten Ausführungsplanung folgt die Ausschreibung der Bauleistungen durch die Verwaltung, dafür erhält der Bürgermeister eine Zuschlagsvollmacht.

 

Auf Grund der Änderung der Kommunalverfassung muss jetzt grundsätzlich die Gemeindevertretung über die Einleitung von Vergabeverfahren beschließen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt den Beschluss

BV/10/23/040-1 vom 23.10.2024 für den Ersatzneubau der Brücke 12 aufzuheben.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Ertüchtigung / Sanierung der Brücke 12 über den Zierower Bach entsprechend dem vorgestellten Sanierungsvorschlag vom Büro merkel INGENIUR CONSULT.

 

Die Bauleistungen werden durch die Verwaltung ausgeschrieben.

 

Der Bürgermeister erhält eine Zuschlagsvollmacht und wird ermächtigt, den Auftrag für das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

Ein Vergabeverfahren zur Durchführung der Bauleistungen wird eingeleitet. 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54101 / 09600000 / 2020 / 05

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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