Beschlussvorlage - BV/05/25/047

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Hohenkirchen in der Ortslage Niendorf ist über eine Gestaltungssatzung zu beraten, um eine einheitliche Gestaltung der Häuser im Geltungsbereich des Bebauungsplanes auch zukünftig sicherzustellen. Da im Bebauungsplan auf Festsetzungen zur Gestaltung verzichtet wurde, ist die Gestaltungssatzung für diesen Bereich aufzustellen. Hierfür soll der beigefügte Gestaltungsleitfaden vom 07.07.2022 die Grundlage bilden.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die Aufstellung einer Gestaltungssatzung für den Bebauungsplan Nr. 19 auf der Grundlage der beigefügten Gestaltungsfibel.

Darüber hinaus sind nachfolgende Festsetzungen zu ergänzen:

- zur Gestalt der Baukörper

- zu Dächern und Dachneigungen

- zu Fassaden

- zu Einfriedungen, hier insbesondere Ausschluss

- zu Werbeanlagen

- zu sonstigen Festsetzungen (Abfallbehälter)

  

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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