Beschlussvorlage - BV/12/25/087
Grunddaten
- Betreff:
-
Feuerwehrgerätehaus, Weidenstieg 8 in Boltenhagen
hier: Nutzung nach Fertigstellung des neuen Feuerwehrgerätehauses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
- Verfasser/Antragsteller:
- Dietrich, Kathrin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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19.06.2025
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Sachverhalt
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat beschlossen, in der Nähe der Sportanlage, ein neues Feuerwehrgerätehaus zu bauen.
Am 30.04.2025 wurde für das neue Gebäude die Baugenehmigung erteilt, so dass ein Baubeginn zeitnah erfolgen kann.
In der letzten Wahlperiode wurde bereits darüber debattiert, was mit dem „alten“ Feuerwehrgerätehaus im Weidenstieg 8 nach Fertigstellung des neuen Gebäudes passieren soll. Zur Option steht ein Verkauf, um mit dem Erlös andere kommunale Infrastruktureinrichtungen zu finanzieren oder kein Verkauf, um das Gebäude als kommunale Einrichtung zu nutzen. Denkbar wären Räumlichkeiten für den Jugendclub und für die Senioren- sowie Vereinsarbeit.
Auf der Sitzung des Sozialausschusses im November 2024 wurde angeregt, eine Machbarkeitsstudie/Konzepterstellung zur potentiellen Weiternutzung des Gebäudes, Weidenstieg 8, als kommunale Einrichtung zu beauftragen bzw. dessen Ausschreibung in die Wege zu leiten. Ein Protokollauszug befindet sich in Anlage.
Ein Beschluss der Gemeindevertretung steht noch aus.
geschätzte Kosten:
Grundstückswertgutachten: 3.500 EUR
Machbarkeitsstudie/Konzepterstellung: 5.000 EUR
Die Kosten stehen nicht im Haushalt zur Verfügung, können aber über die Haushaltsstelle für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses gedeckt werden.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:
1. Für das Feuerwehrgerätehaus, Weidenstieg 8 in Boltenhagen, wird ein Wertgutachten durch einen öffentlich bestellten Gutachter in Auftrag gegeben. Die Tätigkeit eines öffentlich bestellten Gutachters ist nicht dem öffentlichen Auftragswesen zuzuordnen. Entsprechende Aufträge unterfallen nicht dem Vergaberechtsregime, müssen mithin nicht ausgeschrieben werden.
2. Für das Feuerwehrgerätehaus, Weidenstieg 8 in Boltenhagen wird eine Machbarkeitsstudie/Konzepterstellung zur potentiellen neuen Nutzung des Gebäudes in Auftrag gegeben. Eine derartige Tätigkeit unterliegt dem Vergaberechtsregime und muss mithin ausgeschrieben werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
3. Die Kosten für das Wertgutachten und die Machbarkeitsstudie/Konzepterstellung in Höhe von ca. 8.500 EUR werden gedeckt aus der Haushaltsstelle 12.12605.09600000.2018/07 „Neubau FFW Boltenhagen“.
Finanz. Auswirkung
ca. 8.500 EUR
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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(wie Dokument)
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336,7 kB
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