Beschlussvorlage - BV/05/25/046

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Gemeinde liegen seit Dezember letzten Jahres 2 weitere Anträge von gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben zur Errichtung von Agri-Photovoltaikanlagen vor.

Anders als Windenergieanlagen fallen großflächige Agri-Photovoltaikanlagen (größer 2,5 ha) nicht in die Privilegierungstatbestände des § 35 Abs. 1 BauGB. Eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit als sonstige Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB kommt nicht infrage, da regelmäßig eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vorliegen wird. Es ist i. d. R. ein (vorhabenbezogener) Bebauungsplan und eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Deshalb liegt es in der Zuständigkeit und Verantwortung der Kommune, ob und wo großflächige Agri-Photovoltaikanlagen errichtet werden können. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes sollte anhand von Kriterien - die für das gesamte Gemeindegebiet gelten – entschieden werden, unter welchen Voraussetzungen Agri-Photovoltaikanlagen ermöglicht werden sollen. Der Kriterienkatalog soll die Gemeinde dabei unterstützen, über konkrete Anfragen/Anträge zu entscheiden. Die Arbeitsgruppe „Energie“ hat in mehreren Sitzungen die Kriterien herausgearbeitet.

Das Ergebnis ist zur Beschlussfassung beigefügt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt den vorgestellten  Kriterienkatalog für Agri-Photovoltaikanlagen.

2. Der Kriterienkatalog für Agri-Photovoltaikanlagen ist ortsüblich bekannt zu machen. 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

  

 x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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