03.06.2025 - 5.2 Kriterienkatalog zur Beurteilung von Anträgen z...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Im Kriterienkatalog ist nach Pkt. 7 zu ergänzen:

Von den im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Bauflächen ist ein Abstand von 200 m einzuhalten. Von Bebauungen im Außenbereich, der im Flächennutzungsplan nicht als Baugebiet ausgewiesen wurde, ist ein Abstand von 200 m einzuhalten.

 

Den vorgeschlagenen Ergänzungen wird einstimmig zugestimmt

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt den vorgestellten  Kriterienkatalog (mit den Ergänzungen im Pkt. 7: “Von den im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Bauflächen ist ein Abstand von 200 m einzuhalten. Von Bebauungen im Außenbereich, der im Flächennutzungsplan nicht als Baugebiet ausgewiesen wurde, ist ein Abstand von 200 m einzuhalten.“) für Agri-Photovoltaikanlagen.

2. Der Kriterienkatalog für Agri-Photovoltaikanlagen ist ortsüblich bekannt zu machen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage