Beschlussvorlage - BV/05/24/067

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Amt ist ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Schaffung von Baurecht zur Herstellung einer Agri-Photovoltaikanlage auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Gemarkung Beckerwitz eingegangen. Die genaue Lage des Geltungsbereichs ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst eine Fläche von ca. 50 ha.

Da bereits mehrere Anträge für Agri-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet eingangen sind, wäre es sinnvoll, wenn sich die Gemeinde zunächst mit einem ganzheitlichen Konzept für die Ansiedlung von alternativen Energien im Gemeindegebiet befassen würde.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung von Agri-Photovoltaikanlagen auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen in Beckerwitz (FlSt. 108/14 in der Flur 1, FlSt. 26, 27, 36, 37, 38, 39, 40/1, 41 in der Flur 2, Gemarkung Beckerwitz) grundsätzlich zuzustimmen.

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Finanz. Auswirkung

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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