Beschlussvorlage - BV/04/25/040

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat am 23.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29.1 mit der Gebietsbezeichnung „Feuerwehr“ beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 29.1 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 

Das Planungsziel besteht darin, Planungsrecht für einen Neubau der örtlichen Feuerwehr sowie einen öffentlichen Parkplatz zu schaffen.

 

Der Entwurf der Planung wurde vom 02.12.2024 bis zum 10.01.2025 veröffentlicht. Zeitgleich wurden die Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft. Es ergaben sich folgende Anpassungen aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen:

  •           Erweiterung der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Zufahrt“ bis an die Straße „Neue Reihe“
  •           Ergänzung der Begründung um Hinweise zum Gewässerschutz
  •           Ergänzung der Hinweise zur Errichtung von Abwasserbehandlungsanlagen für Fahr- und Parkflächen
  •           Ergänzung der Hinweise zur Errichtung einer Lichtsignalanlage

 

Die Anpassungen bzw. Ergänzungen resultieren aus den eingegangenen Stellungnahmen (Landkreis Nordwestmecklenburg) im Rahmen der förmlichen Beteiligung.

 

Im Nachgang der Beteiligung erfolgten Abstimmungen zwischen der unteren Immissionsschutzbehörde und dem für den Schallschutz beauftragten Ingenieurbüro. Die Alarmausfahrt der Feuerwehr soll demnach mit einer Lichtsignalanlage errichtet werden. Die Maßnahme gewährleistet, dass es im Fall eines Einsatzes zu keinen schädlichen Geräuschimmissionen der Einsatzfahrzeuge im Sinne der TA Lärm kommen wird.

 

Aus den Anpassungen resultieren keine erstmaligen oder stärkeren Berührungen von Belangen, sodass eine erneute Veröffentlichung nicht erforderlich wird.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Nach Durchführung der Abwägung liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, um den Bebauungsplan Nr. 29.1 als Satzung zu beschließen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt,

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage "Abwägung B29.1 Kalkhorst". Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  3. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 29.1 „Feuerwehr Kalkhorst“, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung), dem Teil B (Text) sowie den örtlichen Bauvorschriften, gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 13a BauGB als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 29.1 wird gebilligt.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 4/51101/56255000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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