Beschlussvorlage - BV/02/25/026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Klütz hat 1995 für die städtebauliche Sanierung der Rad- und Wanderwege einen Kredit aufgenommen. Die aktuelle Zinsbindungsfrist von 10 Jahren endet zum 30.04.2025. Die Restschuld in Höhe von 229.367,11 EUR muss umgeschuldet werden.

 

Die jährliche Zins- und Tilgungsbelastung beträgt derzeit bei einem Zinssatz von 0,69 % p. a. und einem Tilgungssatz von 4,58 % p. a. zzgl. durch die Tilgung ersparte Zinsen 22.981,68 EUR.

Zur Beschlussfassung werden jeweils zwei Angebote mit folgenden Daten eingeholt:

 

Angebot 1

• Jährliche Annuität i. H. v. ca. 23.000,00 EUR (1.916,00 EUR/Monat) soll beibehalten

werden

• Zinsbindung bis Tilgungsende

• Zahlung der Tilgung und Zinsen monatlich zum 30. des Monats

 

Angebot 2

• Zinsbindung: 10 Jahre/endgetilgt

• Zahlung der Tilgung und Zinsen monatlich zum 30. des Monats

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt für die Kreditumschuldung in Höhe von 229.367,11 EUR das Angebot ... bei der …. zum 01.05.2025 mit einem Zinssatz von …% anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 61201-31513100 und 61201-575110000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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