Beschlussvorlage - BV/12/25/009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Beginn des Jahres 2025 wird es gemäß beschlossener Satzung zur Erhebung von Kurabgaben für alle Vermieter verpflichtend am digitalen Erfassungssystem der Kurverwaltung teilzunehmen. Zum einen dient diese Maßnahme zur Reduzierung des Papieraufkommens, zum anderen soll es der erste Schritt hin zu einem Digitalisierungsprozess der Kurabgabenerhebung sein.

Grundsätzlich wurde die Möglichkeit der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung geschaffen. Im Fokus standen hier vor allem Vermieter ohne Internetzugang bzw. ohne das Vorhandensein eines Personalcomputers.

Die Übersicht der beantragten Ausnahmen befindet sich in der Anlage zu diesem Sachverhalt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, folgende Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, die es den Antragstellern ermöglichen, nicht am digitalen Erfassungssystem der Kurverwaltung zur Abgabe der Kurtaxe teilzunehmen.

Die individuellen Begründungen werden in der Kurverwaltung dokumentiert und für eine Einsicht durch betroffene Vermieter bereitgehalten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:#4893

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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