20.02.2025 - 8.9 Ausnahmeregelungen Beteiligung AVS
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.9
- Datum:
- Do., 20.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung Boltenhagen
- Bearbeiter:
- Doreen Moll
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, alle gewerblichen Beherbergungsbetriebe sind von etwaigen Ausnahmegenehmigungen ausgeschlossen (Grundlage hierfür bildet die Satzung). Bei privaten Vermietern obliegt die Entscheidung über eine Ausnahmeregelung bei der Kurverwaltung.
