Beschlussvorlage - BV/05/25/007
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Hohenkirchen über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Wohnbebauung Gramkow West" im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
Hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Verfasser/Antragsteller:
- Julia Tesche
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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28.01.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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25.02.2025
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Sachverhalt
Die Gemeinde Hohenkirchen stellt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 für die „Wohnbebauung Gramkow West“ auf, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Wohngebietes unter Berücksichtigung der heutigen Kenntnisse zur Entwicklung des Gebietes zu schaffen.
Mit dem Beschluss über die Aufhebung des Satzungsbeschlusses im Verfahren nach § 13b BauGB und der Fortführung des Verfahrens nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) hatte die Gemeinde klargestellt, dass Grundzüge der Planung durch die Änderungsabsichten nicht berührt werden. Dies wird damit begründet, dass die Flächen für Wohngebiete und für Grünflächen gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan nicht geändert werden. Es bleibt weiterhin bei der Festsetzung von WA Gebieten. Es bleibt weiterhin bei der festgesetzten Oberkante der baulichen Anlagen. Die festgesetzte Grundflächenzahl wird nicht verändert. Die Anordnung der überbaubaren Grundstücksflächen wird unter Berücksichtigung der Himmelsrichtung entsprechend angepasst und geändert. Der Anteil an Grundstücksfreiflächen vergrößert sich.
Die maximal zulässige Oberkante der baulichen Anlagen wird nicht verändert (8,50 m). Es wird eine Dachneigung von 30 Grad als zulässig festgesetzt, was die Errichtung von zweigeschossigen Gebäuden ermöglicht. Zur Eindeutigkeit wird die Zahl der zulässigen Vollgeschosse auf zwei Vollgeschosse festgesetzt. Die Gemeinde geht davon aus, dass die Grundzüge der Planung dadurch nicht berührt sind.
Die grundsätzlichen Ziele der Errichtung von Hausgruppen werden aufrechterhalten. Es ist weiterhin das Ziel, die allgemeinen Wohngebiete in ihrer Größe zu bewahren und die Grünflächen entsprechend festzusetzen bzw. gemäß dem Ursprungsbebauungsplan beizubehalten.
In den Planunterlagen sind die Belange und Erkenntnisse des vorangegangenen Planverfahrens berücksichtigt. Dies ist entsprechend in der Planzeichnung (Teil A) und in den textlichen Festsetzungen im Text (Teil B) beachtet.
Der vorliegende Bebauungsplan ist aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt.
Von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und von der frühzeitigen Unterrichtung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird bei der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 im vereinfachten Verfahren abgesehen. Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs.4 BauGB und dem Monitoring nach § 4c BauGB abgesehen.
Die Gemeinde Hohenkirchen führt die Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durch. Die Behörden und berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Auf eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB verzichtet.
Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen fasst den Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Wohngebiet Gramkow West“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch die Dorfstraße,
- im Südosten: durch vorhandene Bebauung am Möwenweg,
- im Südwesten und im Westen: durch landwirtschaftliche und mit Gehölzen
bestockte Flächen.
Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten von umweltbezogenen Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
- Die Planungsziele bestehen in der veränderten städtebaulichen Anordnung der Gebäude innerhalb des allgemeinen Wohngebietes und in der Regelung der Zahl der Vollgeschosse bei Aufrechterhaltung der Oberkante baulicher Anlagen.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen im Text (Teil B) und die zugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Veröffentlichung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
- Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren zu beteiligen.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x |
Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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17,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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33,1 kB
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5
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(wie Dokument)
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10,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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24,1 MB
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7
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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