Beschlussvorlage - BV/12/25/007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aus Kostengründen hat sich die Kurverwaltung dazu entschieden den an der Kurparkbühne befindlichen Boltenhagen Shop ab dem Jahr 2025 nicht mehr zu betreiben.

Daher soll die Vermietung des Ladengeschäftes ab dem 01.03.2025 ausgeschrieben werden.

Hierfür sollten die Ausschussmitglieder Vorgaben erstellen, welche Einzelhandelsangebote zugelassen werden sollten und bei welchen Angeboten Grenzen zu ziehen sind. Eine Vermietung als Gastronomieeinrichtung ist derzeit auf Grund der baulichen Voraussetzungen ausgeschlossen.

Aus Sicht der Kurverwaltung wären vorstellbar eine Bekleidungsboutique, Souvenirlädchen, Buchladen, Sanddornsortiment, etc.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Kurverwaltung mit der Vermietung des Boltenhagen Shops ab dem 01.03.2025 zu beauftragen. Dem Entwurf des Mietvertrages wird wie vorgelegt zugestimmt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: #8400

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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