Beschlussvorlage - BV/04/24/092
Grunddaten
- Betreff:
-
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalkhorst
Hier: Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Kalkhorst
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.12.2024
|
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat in ihrer Sitzung am 24.02.2022 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalkhorst beschlossen. Die Billigung des Entwurfes erfolgte in der Gemeindevertretersitzung am 23.05.2024.
Der Entwurf der Planung wurde vom 25.06.2024 bis zum 26.07.2024 veröffentlicht. Zeitgleich wurden die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinde beteiligt. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen ergaben sich keine Änderungen an der Planung. Die Voraussetzungen für den Abwägungs- und Feststellungsbeschluss liegen nun vor.
Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalkhorst ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB nach gefasstem Feststellungsbeschluss dem Landkreis Nordwestmecklenburg als obere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt,
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalkhorst. Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalkhorst dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalkhorst nach der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Finanz. Auswirkung
|
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
|
|
|
|
|
|
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
|
|
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
|
|
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
|
|
|
|
|
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
|
|
unvorhergesehen und |
|
|
unabweisbar und |
|
|
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
|
Deckung gesichert durch |
|
|
|
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
|
|
|
|
|
Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
7 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
918,5 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
4 MB
|
