Beschlussvorlage - BV/04/24/085

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat in ihrer Sitzung am 16.05.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 sowie die dazugehörige Begründung inkl. Umweltbericht für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt. Der Vorentwurf wurde in der Zeit vom 05.06.2023 bis zum 07.07.2023 ausgelegt. Zeitgleich fand die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.

 

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen sowie aufgrund vorliegender Fachgutachten (Baugrunduntersuchung, Entwässerungskonzept) und konkretisierter Planungsabsichten wird den nachfolgende Änderungen in den Entwurf eingearbeitet:

  •           Anpassung nördliches Baufeld bzgl. Waldabstand und Entwässerungsplanung
  •           Hinzunahme eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes zur Niederschlagsentwässerung
  •           Aufnahme Leitungsbestand in Planzeichnung
  •           Umwidmung des südöstlichen Baugrundstückes in Versorgungsfläche „Wärmeversorgung (Heizzentrale)“

 

Die Gemeinde wird gebeten, den Entwurf zu billigen und die Öffentlichkeitsbeteiligung zu beschließen. Zeitgleich zur Öffentlichkeitsbeteiligung soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst billigt den anliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbericht. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 soll die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.2 BauGB durchgeführt werden.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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