12.11.2024 - 5.1 Satzung zum Bebauungsplan Nr. 28 „Erweiterung O...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Frau Tralau erhält das Rederecht. Sie stellt die wesentlichen Änderungen vom Vorentwurf zum Entwurf vor.

 

Frau Hain stellt die Frage, ob der Bau einer Zisterne, wie es im Entwässerungskonzept vorgeschlagen wird, von den späteren Eigentümern umgesetzt werden muss oder ob es nur eine Empfehlung ist. Frau Tralau erklärt, dass es sich um eine Empfehlung handelt und daher auch nicht in die Festsetzungen aufgenommen wurde.

Frau Tralau erläutert, dass für die Rodung gesetzlich geschützter Bäume im Rahmen der TÖB-Beteiligung Fällanträge gestellt werden.

 

Frau Hain stellt die gestalterischen Festsetzungen hinsichtlich der Dachformen zur Diskussion. Es wird der Antrag gestellt, folgende Formulierung in den Beschlussvorschlag aufzunehmen: „… Bebauungsplanes Nr. 28, unter der Vorgabe, dass die Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Kalkhorst für die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28 zu Grunde gelegt wird, sowie den Entwurf …“

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Frau Braun erhält das Rederecht. Sie erläutert, dass für die Herstellung der Grünanlagen hinter den Blöcken eine LEADER-Förderung beantragt werden soll. Für eine realistische Kostenschätzung müssen Bodensondierungen im Bereich der bestehenden Garagen und Kleingärten erfolgen, um die Abriss- und Entsorgungskosten einschätzen zu können. Auch eine Vermessung muss erfolgen. Für die Vorbereitung des Förderantrages plant sie deshalb, ein Ingenieurbüro mit einzubeziehen.

Der Bürgermeister bittet Frau Braun, ein Angebot/Kostenschätzung für Ihre Leistungen einzureichen.

 

Frau Tralau und Frau Braun verlassen die Sitzung um 19.22 Uhr.

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst billigt den anliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28, unter der Vorgabe, dass die Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Kalkhorst für die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28 zu Grunde gelegt wird, sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbericht. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 soll die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.2 BauGB durchgeführt werden.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:  

6

Zustimmung: 

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage