Beschlussvorlage - BV/02/24/092

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Klütz hat den Vorentwurf für das weitere Beteiligungsverfahren bestimmt. Auf der Grundlage des Vorentwurfs wurden Gutachten gefertigt und technische Vorabstimmungen durchgeführt.

 

Schallseits wurden die Auswirkungen auf das Stadtgebiet überprüft und es ergeben sich Verbesserungen im Verkehrsnetz. Die Regenwasserableitung aus dem Gebiet wird final geklärt; ebenso werden die Vorgaben für die Schmutzwasserentsorgung geregelt.

 

In Ihrer letzten Erörterung hat die Stadt Klütz darüber befunden, die Stellplätze im westlichen Planbereich nicht mehr über die öffentliche Planstraße A 2 zu erschließen. Die Stellplätze sollten direkt über die Grundstücke erschlossen werden, so wie es einen Antrag eines Antragsstellers hergibt. Unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit für das Konzept und des Stadtbildes wird empfohlen, diesen Sachverhalt nochmals zu erörtern und die Stellplätze an der öffentlichen Straße herzustellen.

 

- Für die mit (A) gekennzeichneten Flächen, 2 Mehrfamilienhäuser, werden die Stellplätze auf dem Grundstück gesichert.

- Für den südlichen Teil soll eine Zufahrt ausschließlich von der Planstraße von Osten ermöglicht werden.

- Für den südlichen Teil, 3 Mehrfamilienhäuser, Teil (B), ist eine Gemeinschaftsstellplatzanlage vorgesehen, die auch für das Wohngebiet genutzt werden kann (C). Die Gemeinschaftsstellplatzanlage soll mit einem Gehrecht verbunden werden.

- Der Planungsbereich kann um Flächen reduziert werden. Es handelt sich um das Grundstück 167 / 36 der Flur 4, das wird erschlossen und um die Zufahrten für das Grundstück 167 / 57.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dass Stellplatzkonzept unter Berücksichtigung der Vorgaben der technischen Planung und der Anforderungen an die Ver- und Entsorgung für die weitere Vorbereitung unter der Maßgabe, dass folgende Bedingungen eingehalten werden:

 

  •           Für die mit (A) gekennzeichneten Flächen, 2 Mehrfamilienhäuser, werden die Stellplätze auf dem Grundstück gesichert.
  •           Für den südlichen Teil soll eine Zufahrt ausschließlich von der Planstraße von Osten ermöglicht werden.
  •           Für den südlichen Teil, 3 Mehrfamilienhäuser, Teil (B), ist eine Gemeinschaftsstellplatzanlage vorgesehen, die auch für das Wohngebiet genutzt werden kann (C). Die Gemeinschaftsstellplatzanlage soll mit einem Gehrecht verbunden werden.
  •           Der Planungsbereich kann um Flächen reduziert werden. Es handelt sich um das Grundstück 167 / 36 der Flur 4, das wird erschlossen und um die Zufahrten für das Grundstück 167 / 57.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 2/ 51101/ 56255000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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