16.10.2024 - 5.5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31.2 der Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Gremium:
- Bauausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Mi., 16.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Burda
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Folgendes zu den Stellplätzen im B-Plan Nr. 31.2, Empfehlung des Bauausschusses:
- Für die mit (A) gekennzeichneten Flächen, 2 Mehrfamilienhäuser, werden die Stellplätze auf dem Grundstück gesichert.
- Für den südlichen Teil soll eine Zufahrt ausschließlich von der Planstraße von Osten ermöglicht werden.
- Für den südlichen Teil, für 3 Mehrfamilienhäuser, Teil (B), ist eine Gemeinschaftsstellplatzanlage vorgesehen, die auch für das WA-5-Gebiet genutzt werden kann (C).
Die Gemeinschaftsstellplatzanlage soll mit einem allgemeinen Gehrecht verbunden werden.
Die Begründung der Stadt sind Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der zukünftigen Hauptverkehrsstraße.
Hier sollen Kollisionen ausgeschlossen werden.
Deshalb wird eine ausschließlich straßenbegleitende Herstellung von Stellplätzen für die Bereiche (A) ausgeschlossen.
Der Geltungsbereich wird im Bereich der ersten beiden Blöcke (167/36, 167/57) an den Straßenrand verlegt.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dass Stellplatzkonzept unter Berücksichtigung der Vorgaben der technischen Planung und der Anforderungen an die Ver- und Entsorgung für die weitere Vorbereitung unter der Maßgabe, dass folgende Bedingungen eingehalten werden:
- Für die mit (A) gekennzeichneten Flächen, 2 Mehrfamilienhäuser, werden die Stellplätze auf dem Grundstück gesichert (167/36, 167/57).
- Für den südlichen Teil soll nur eine Zufahrt ausschließlich von der Planstraße A2 von Osten ermöglicht werden.
- Für den südlichen Teil, 3 Mehrfamilienhäuser, Teil (B), ist eine Gemeinschaftsstellplatzanlage vorgesehen, die auch für das WA-5-Gebiet genutzt werden kann (C). Die Gemeinschaftsstellplatzanlage soll mit einem allgemeinen Gehrecht verbunden werden (167/55, 167/39, 166/40).
- Der Geltungsbereich wird im Bereich der ersten beiden Blöcke (167/55, 167/39, (167/40) an den Straßenrand verlegt.
Anlagen zur Vorlage
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1
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