Beschlussvorlage - BV/02/24/088

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Holding Kaufhaus Martin Stolz GmbH plant die Erweiterung der Verkaufsfläche für das bestehende Kaufhaus Stolz in Klütz. Die Erweiterung soll über einen Anbau an das Bestandgebäude erfolgen.

Ziel ist es, den Standort Klütz zu stärken, das Sortiment zu vergrößern, sowie die Einkaufsatmosphäre für Kunden und Mitarbeiter zu verbessern.

Für das Vorhaben wird ein Bauleitplanverfahren erforderlich sein. Ein Bebauungsplan existiert zurzeit nicht. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Vorhaben über einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorzubereiten, sofern die Stadt Klütz dem Antrag zustimmt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dem Antrag der Holding Kaufhaus Martin Stolz GmbH auf Erweiterung der Verkaufsfläche für das bestehende Kaufhaus Stolz in Klütz zuzustimmen.

Das Vorhaben soll im Rahmen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchgeführt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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