Beschlussvorlage - BV/10/24/026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie                                                             

Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

 

Die Hansestadt Wismar stellt den Bebauungsplan Nr. 49/97, 1. Änderung „Wohngebiet Schweriner Straße / Westfriedhof“ auf und bittet die Nachbargemeinden um Stellungnahme.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Zierow empfiehlt dem Bürgermeister, für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 49/97, 1. Änderung „Wohngebiet Schweriner Straße / Westfriedhof“ weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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