Beschlussvorlage - BV/12/24/081

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund einer umfassenden Änderung der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern wurde eine umfangreiche Überarbeitung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen erforderlich. Am 04.07.2024 beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen in der konstituierenden Sitzung die neue Satzung. 

 

Mit Schreiben vom 16.07.2024 erfolgte die ordnungsgemäße Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde (uRAB) gemäß § 129 i. V. m. § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V).

 

Die angezeigte Hauptsatzung weist laut uRAB Rechtsverletzungen auf, wodurch sie nicht ausgefertigt und veröffentlicht werden darf. Die aufgezeigten Rechtsverletzungen sind in einer Neufassung zu berücksichtigen. Mit Beschluss der überarbeiteten Hauptsatzung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und der Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde beginnt das qualifizierte Anzeigeverfahren gem. 5 Abs. 2 S. 4 und S. 5 KV M-V erneut zu laufen.

 

Des Weiteren stellte sich in den vergangenen Wochen heraus, dass sich ein paar neue Regelungen für die Abwicklung des täglichen Geschäfts als unzweckmäßig erweisen und auch kleine redaktionelle Änderungen an der Hauptsatzung vorgenommen werden müssen. 

 

Aus den zuvor genannten Gründen wurde die Satzung erneut überarbeitet. Alle Änderungen können dem beigefügten Entwurf mit farbiger Markierung der überarbeiteten Textteile entnommen werden.

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt die Hauptsatzung in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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