23.09.2024 - 6.1 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Ostsee...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister übergibt das Wort an Frau Adam. Frau Adam erläutert kurz den Sachverhalt und die eingearbeiteten Änderungen sowie die Grundlagen für die Entschädigungsregelungen. Die Entschädigungsregelungen laut Hauptsatzung basieren auf der Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung - EntschVO M-V) gültig ab 01.06.2024. Dementsprechend wurden dann auch die Entschädigungen angepasst.

 

Frau Bräunig fragt, ob bei den Gemeinden oder Stadt der Sockelbetrag weggefallen ist. Frau Adam wird dazu recherchieren.

 

Herr Schmiedeberg  und Frau Bräunig zweifeln die kommunalrechtliche Richtigkeit des § 7 Abs. 6 der Hauptsatzung an.

 

Nach gegenseitigem Meinungsaustausch verliest Herr Wardecki den Beschlussvorschlag und lässt abstimmen.

 

Herr Wardecki betont mit Blick auf § 7 Abs. 6, dass alle Mitarbeitende unabhängig der Entgeltgruppe einen wichtigen Beitrag für das Ostseebad Boltenhagen erbringen und daher gleichermaßen wertzuschätzen seien.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen beschließt die Hauptsatzung in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

13

Zustimmung:

8

Ablehnung:

3

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Die Hauptsatzung konnte in der so beschlossenen Fassung nicht bei der uRAB LK NWM angezeigt werden. Es muss ein neuer Beschluss zur Hauptsatzung in der nächsten GV am 12.12.2024 gefasst werden.

Update März 2025: Hauptsatzung wurde angezeigt, genehmigt und veröffentlicht.