Beschlussvorlage - BV/04/24/033

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In dieser Angelegenheit handelt es sich um eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 30.04.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 32 „Pötenizer Chaussee“ gebilligt und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, die interkommunale Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Nachbargemeinden werden um Stellungnahme gebeten.

 

Die konkreten lnhalte der Bauleitplanung entnehmen Sie bitte den Anlagen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt dem Bürgermeister, für die Satzung des Bebauungsplans Nr. 32 der Stadt Dassow “Pötenitzer Chaussee” weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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