Beschlussvorlage - BV/02/24/046

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in ihrer Sitzung am 05.10.2023 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschlossen. Der Bebauungsplan wurde durch das OVG Mecklenburg-Vorpommern mit Urteil vom 30.06.2010 / 3 KN 19/06 für unwirksam erklärt. Das Bebauungsplanverfahren wird ab dem Verfahrensschritt der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wiederaufgenommen. Aufgrund der neuen Erkenntnisse aus Gutachten und der vom Gericht gerügten Fehler wurden die Planunterlagen bestehend aus Planzeichnung Teil-A, textliche Festsetzungen im Text Teil-B, Begründung und der Umweltbericht im Hinblick auf die veränderte Sach- und Rechtslage überarbeitet.

 

Originalunterlagen bringt der Protokollant/in zur Sitzung mit.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt dem Bürgermeister, für die Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 12 NEU der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen - Ergänzendes Bauleitplanverfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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