Beschlussvorlage - BV/05/24/022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Hohenkirchen hat durch Beschluss vom 25.10.2023 die Auswertung des Beteiligungsverfahrens durchgeführt.

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens und der Auswertung der Stellungnahmen hat sich

ergeben, dass die Gemeinde Zielsetzungen für das Maß der baulichen Nutzung

berücksichtigen wird. Die Zielsetzungen sind im Beschluss wie folgt dargestellt:

- Traufhöhe maximal 4,5 m

- Anzahl Vollgeschosse I

- Grundflächenzahl 0,25

- Mindestgrundstücksgröße 750 m² je Wohneinheit.

 

Auf dieser Grundlage werden die Festsetzungsvorgaben für den Entwurf der

Bauleitplanung überprüft.

Der Bauleitplan wird somit nicht mehr als einfacher Bebauungsplan, sondern als

qualifizierter Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt.

 

Unter Berücksichtigung der detaillierten Prüfung können sich ggf. noch Änderungen und

Ergänzungen in Bezug auf die Traufhöhe, die Zahl der Vollgeschosse, die GRZ und die m²

Grundstück je Wohneinheit ergeben. Die Erörterung erfolgt auf der Sitzung der Gemeindevertretung.

Dies wird dann in der Vorbereitung des Entwurfs zu berücksichtigen sein.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt,

 

die Bestätigung der Festsetzungsvorgaben für das Maß der baulichen Nutzung:

- Traufhöhe maximal 4,5 m

- Anzahl Vollgeschosse I

- Grundflächenzahl 0,25

- Mindestgrundstücksgröße 750 m² je Wohneinheit.

 

Der Entwurf der Bauleitplanung ist unter Berücksichtigung dieser Vorgaben entsprechend

für das weitere Beteiligungsverfahren mit den entsprechenden Festsetzungen

zu hinterlegen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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