Beschlussvorlage - BV/02/24/041

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertetung der Stadt Klütz hat auf ihrer Sitzung am 29.01.2024 den Beschluss über die Planungsziele für den Vorentwurf gefasst.

 

Die Zielsetzungen für die Bearbeitung werden hier bestätigt.

 

Unter Berücksichtigung der Planungsziele wird auf einen Vorentwurf verzichtet und die Entwurfsvorlage unter Berücksichtigung der Planungsziele und der Zielsetzungen für das Konzept zur Umgestaltung des Marktplatzes der Stadt Klütz erörtert und diskutiert.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

 

 

  1. Den Entwurf des  Bebauungsplanes Nr. 45 mit der Regelung der rückwärtigen Bebauung und der Öffnung des Marktplatzes unter Berückscihtigung der Planungsziele gemäß Beschluss vom 29.01.2024 zu erstellen.

 

  1. Das Konzept für die Beschlussvorlage des Entwurfs unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Stadt Klütz für den neuen Markt – Umgestaltung des Marktplatzes der Stadt Klütz wird für die weitere Abstimmung mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange bestimmt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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