Beschlussvorlage - BV/02/24/040

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz hat am 29.01.2024 die Satzung über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 45 für den Bereich „Am Markt“, Ecke Wismarsche Straße und Schloßstraße der Stadt Klütz, gefasst. Mangels Ermächtigungsgrundlage aufgrund der Lage innerhalb des Sanierungsgebietes wird die Veränderungssperre wieder aufgehoben.

 

Die Aufhebung der Satzung über die Veränderungssperre ist bekannt zu machen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

 

  1.                Die aufgrund der §§ 14, 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) Baugesetzbuch (BauGB), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) sowie aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) mit Beschluss vom 29.01.2024 durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz erlassene Veränderungssperre wird aufgehoben.

 

  1.                Die Aufhebung der Satzung über die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 2/51101/56350000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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