25.04.2024 - 5.3 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 45 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mahnel erläutert ausführlich den Sachverhalt und beantwortet Fragen.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

 

  1.                Die aufgrund der §§ 14, 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) Baugesetzbuch (BauGB), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) sowie aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) mit Beschluss vom 29.01.2024 durch die Stadtvertretung der Stadt Klütz erlassene Veränderungssperre wird aufgehoben.

 

2. Die Aufhebung der Satzung über die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:  

9

Zustimmung: 

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage