Beschlussvorlage - BV/02/24/019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr prüft derzeit, ob die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung des Schutzbereichs für die Verteidigungsanlage Elmenhorst, 012 MV, noch vorliegen. Im Anhörungsverfahren wird die Stadt Klütz beteiligt, da sich der Schutzbereich bis auf das Stadtterritorium erstreckt.

Die bestehende Schutzbereichseinzelanforderung aus dem Jahre 2019 wird nicht verändert. Die Anhörung dient lediglich dazu, abzuprüfen, ob Belange der Stadt durch die bestehende Schutzbereichseinzelforderung berührt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz erklärt, dass Belange der Stadt durch die bestehende Schutzbereichseinzelanforderung der Verteidigungsanlage Elmenhorst nicht berührt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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