Beschlussvorlage - BV/03/24/017
Grunddaten
- Betreff:
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B-Plan Nr. 15 der Gemeinde Damshagen für das Gebiet westlich der Ortslage Parin, hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Antje Hettenhaußen
- Verfasser/Antragsteller:
- Hettenhaußen, Antje
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Damshagen
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Entscheidung
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20.03.2024
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Sachverhalt
Die Gemeinde Damshagen verfügt in Parin über den Bebauungsplan Nr. 3 und die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3. Für die Ortslage sind die Abgrenzungen der Geltungsbereiche jeweils dargestellt. Im Rahmen des Flächennutzungsplanes befindet sich westlich an der Verbindungsstraße zwischen Parin und Damshagen eine Fläche, die für Bebauung vorgesehen ist. Unter Berücksichtigung der Zielsetzungen für eine Bebauung hat die Gemeinde den Antrag auf Einleitung einer Bauleitplanung behandelt. Für das Flurstück 47/1 wurde der Antrag an die Gemeinde zur Einleitung einer Bauleitplanung gerichtet. Die Gemeinde nimmt diesen Vorschlag an und behandelt die Anfrage. Eine Ergänzung der Ortslage in diesem Bereich ist vorgesehen. Es handelt sich um eine sinnvolle Ergänzung um die Bereiche westlich der Verbindungsstraße auch in Ergänzung der bestehenden verbindlichen Bauleitplanung. Über das Flurstück 47/1 bieten sich im Flächennutzungsplan weitere Reserven im Rahmen des Flurstücks 47/2. Die Flächen des Flurstücks 47/2 nördlich des bisherigen Plangebietes werden als geeignet für die Einbeziehung angesehen, um hier abschließend die Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes umzusetzen. Es könnten sich Möglichkeiten für die Entwicklung von weiteren zwei Grundstücken ergeben.
Die Gemeinde fasst den Beschluss über die Aufstellung der Bauleitplanung.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt,
- Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 für einen Teilbereich in der Ortslage Parin westlich der Verbindungsstraße zwischen Parin und Damshagen gegenüber vom Karpfenteich.
Der Plangeltungsbereich umfasst das Flurstück 47/1.
- Der Plangeltungsbereich wird begrenzt:
- im Norden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im Osten: durch die Verbindungsstraße zwischen Parin und Damshagen,
- im Süden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im Westen: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
- Die Aufstellung der Bauleitplanung ist im zweistufigen Regelverfahren vorgesehen.
- Das Planungsziel besteht in der Vorbereitung des Planungsrechts für die Errichtung von Wohnbebauung in ortstypischer Bauweise.
- Für das Flurstück 47/1 ist die Bauleitplanung aufzustellen.
- Für das Flurstück 47/2 ist die Einbeziehung in den Plangeltungsbereich entsprechend Zielsetzung des Flächennutzungsplanes vorgesehen.
- Es ist eine einzeilige straßenbegleitende Bebauung vorgesehen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit dem beabsichtigten Konzept ist die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und ausgewählter Behörden und TÖB vorzunehmen.
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 3/51101/56255000 |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
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(wie Dokument)
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301,3 kB
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