Beschlussvorlage - BV/12/24/226
Grunddaten
- Betreff:
-
Fischereisteg Marina Tarnewitz
hier: technische Umsetzungsvariante
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Maria Schultz
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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16.01.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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22.02.2024
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat ein Sanierungskonzept für den Fischereisteg in der Marina Tarnewitz beschlossen. Die Inhalte des Konzeptes sind in der Anlage 1 beigefügt.
Im Zuge des Hochwasserereignisses im Herbst 2023 sind weitere Schäden aufgetreten. Diese Schäden wurden behoben. Im Zuge der Ortstermine wurden weitere Varianten für die Sanierung des Fischereisteges erörtert, hier insbesondere die Überrammung der vorhandenen Holzpfähle mit Stahlrohren.
Die Aufgabe des Planungsbüros bestand darin die Varianten gegenüberzustellen, um die Gemeinde in die Lage zu versetzen, eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können.
Variante 1 ursprüngliches Sanierungskonzept
Kosten: 794 T€ brutto
Vorteile: Die Planung ist fertig gestellt, alle erforderlichen Genehmigungen liegen vor. Fördermittelantrag ist gestellt. Bereitstellung von Fördermitteln ist fraglich. Sobald Bescheid vorliegt, kann die Maßnahme ausgeschrieben werden und umgesetzt werden. Sollte die Gemeinde auf Grund des Bauzustandes des Fischereisteges die Umsetzung auch ohne Förderung durchführen wollen, wäre dies sofort möglich.
Nachteile: Lebensdauer des sanierten Anlegers ist kürzer als die Lebensdauer eines Neubaus
Variante 2 Sanierungskonzept zuzüglich Überrammung der Holzpfähle
Kosten: 794 T€ zuzüglich Kosten für Überrammung 508 T€ (siehe Anlage) Gesamtkosten 1.302 Mio € brutto
Vorteile: ?
Nachteile: hohe Baukosten, bisher vorliegende Genehmigungen müssen neu eingeholt werden (Rammung erzeugt Erschütterungen im Meeresboden, Trübungsfahnen etc.) bisher erarbeitete und bezahlte Planungen und Genehmigungen sind wertlos, Zeitverzug durch erforderlichen Planungsvorlauf (Umweltplanung etc) ca. 1 Jahr, längere Bauzeit, eventuell Sperrung des Steges aufgrund einer möglichen weiteren Verschlechterung des Bauzustandes während der Planungsphase
Variante 3 Komplettneubau
Kosten 1.327 Mio € brutto (siehe Anlage)
Vorteile: komplett neue dauerhafte Konstruktion
Nachteile:
Nachteile: hohe Baukosten, komplette Neuplanung erforderlich, bisher vorliegende Genehmigungen müssen neu eingeholt werden (Rammung erzeugt Erschütterungen im Meeresboden, Trübungsfahnen etc.) bisher erarbeitete und bezahlte Planungen und Genehmigungen sind wertlos, Zeitverzug durch erforderlichen Planungsvorlauf (Umweltplanung etc) ca. 1 Jahr, längere Bauzeit ebenfalls etwa 1 Jahr, eventuell Sperrung des Steges aufgrund einer möglichen weiteren Verschlechterung des Bauzustandes während der Planungsphase, Prüfung erforderlich, ob die Bindefrist für die ehemals bewilligten Fördermittel abgelaufen ist, oder ob daraus Rückzahlungsansprüche entstehen könnten
Das beauftragte Planungsbüro wird zur Sitzung des Bauausschusses anwesend sein, um die Beschlussvorlage vertiefend erläutern zu können. Daran anschließend sollte die Beschlussformulierung für die Gemeindevertretung erfolgen.
Nach der Sitzung des Bauausschusses am 16.1.2024 wurde als Anlage die Präsentation des Planungsbüros hinzugefügt.
Des Weiteren sollte geprüft werden, ob ein Neubau auch förderfähig wäre.
Im Amtsblatt Nr. 49 wurde am 04.12.2023 die neue Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft (FischFöRL EMFAF M-V) veröffentlicht. Sie gilt ab dem 05.12.2023 und tritt am 31.12.2029 außer Kraft.
Beim zuständigen Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V (Landwirtschaftsministerium) wurde abgeklärt, ob das Projekt grundsätzlich auch nach der neuen Förderrichtlinie förderfähig wäre.
Dieses wurde bejaht.
Seitens des Ministeriums wurde darauf hingewiesen, dass es im EMFAF (Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds) „keine direkte Förderung von Häfen und Anlandestellen von Fischereierzeugnissen, wozu auch der Fischereisteg in Boltenhagen gehört, geben wird“.
Eine Förderung von derartigen Anlagen fällt im EMFAF unter die Förderung von Fischwirtschaftsgebieten (FIWIG-Förderung).
FIWIG-Förderungen obliegen den örtlich zuständigen Lokalen Fischereiaktionsgruppen (FLAG).
Für Boltenhagen ist die FLAG Westmecklenburgische Ostseeküste zuständig.
Diese ist - wie LEADER - beim Landkreis Nordwestmecklenburg angesiedelt.
Die FLAG ist auch in der aktuellen Förderperiode als Fischwirtschaftsgebiet anerkannt worden. Im Dezember 2023 wurde die dazu erforderliche Entwicklungsstrategie genehmigt.
Für diese Entwicklungsstrategie wurden insgesamt 21 Projektvorschläge eingereicht.
Ein Vorschlag war das Projekt „Ertüchtigung des Fischereisteges in Boltenhagen“
Das heißt leider nicht, dass man automatisch eine Förderung erhält. Es eröffnet aber die Möglichkeit.
Das Prozedere läuft wie folgt:
- frühestens Anfang April 2024 startet die FLAG einen Aufruf für die Bewerbung um Fördermittel
- in einem angemessenen Zeitfenster werden die Bewerbungen eingereicht und der FLAG zur Bewertung vorgelegt
- im November 2024 wird die FLAG-Sitzung stattfinden, in der die Projekte für eine Förderung ausgewählt werden
- Nach der FLAG-Entscheidung werden die Bewerber informiert. Die für eine Förderung ausgewählten Bewerber müssen dann wiederum den „richtigen“ Förderantrag beim Landwirtschaftsministerium einreichen.
- Landwirtschaftsministerium reicht Förderbescheid für 2025 aus
Das Prozedere nimmt einen langen Zeitraum in Anspruch.
Einen vorzeitigen Maßnahmebeginn kann man frühestens beantragen, wenn die FLAG das Projekt zur Förderung ausgewählt hat – also nach Punkt 3).
Die Genehmigung selbst erteilt das Landwirtschaftsministerium
Insgesamt stehen der FLAG in der Förderperiode 2021 bis 2027 knapp 630.000 EUR zur Verfügung.
Der Höchstsatz der Förderung pro Vorhaben liegt bei 150.000 EUR.
Fazit:
Sowohl die Ertüchtigung als auch der Neubau des Fischereisteges wären förderfähig.
Der Förderbetrag würde aber immer nur max. 150.000 EUR betragen.
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Vorteil einer Förderung: |
Refinanzierung eines Teils der Kosten |
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Nachteil: |
zeitliche Verzögerung der Durchführung des Vorhabens |
Finanz. Auswirkung
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Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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(wie Dokument)
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272 kB
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3
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(wie Dokument)
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402,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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