Mitteilungsvorlage - MV/02/24/015
Grunddaten
- Betreff:
-
Einflussfaktoren bei der Berechnung FAG Zuweisungen und der Berechnung der Steuerkraftmesszahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Gabriele Habenstein
- Verfasser/Antragsteller:
- Habenstein, Gabriele
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Stadt Klütz
|
Kenntnisnahme
|
|
|
19.02.2024
|
Sachverhalt
Berechnung der Schlüsselzuweisung nach § 16 FAG M-V für Gemeindeaufgaben
Für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen nach § 16 FAG M-V wird die Steuerkraft (Steuerkraftmesszahlen 2022) aus dem HHJ 2022 zu Grunde gelegt. Durch das Land MV wird die zur Verfügung stehende Teilschlüsselmasse aus der zur Verfügung stehenden Finanzausgleichmasse berechnet. Daraus ergibt sich der Bedarfsansatz für die Gemeindeaufgaben.
Beim Bedarfsansatz sind folgende Einflussfaktoren:
- Der Hauptansatz ist die Einwohnerzahl
- Als Nebenansätze werden berücksichtigt: Ansatz für Kinder mit einem Faktor von 1,22 und der Ansatz für die Demografie für Gemeinden mit über durchschnittlichem Einwohnerrückgang über 10 Jahre mit einem Faktor von 0,35 sowie der Ansatz mit Faktor 0,06 für Grundzentren wie z. B. Klütz.
Einflussfaktoren zur Berechnung der Steuerkraft sind folgende Nivellierungshebesätze für 2024 Hebesätze 2023/2024 Stadt Klütz
Grundsteuer A: 338 % 432 %
Grundsteuer B: 438 % 378 %
Gewerbesteuer: 390 % 380 %
Die Nivellierungshebesätze werden bei der Stadt Klütz durch den gegenseitigen Ausgleich der Hebesätze erreicht.
Die Höhe der Schlüsselzuweisungen für die Gemeinde wird nach § 16 FAG M-V durch Vergleich der Bedarfsmesszahl (Grundbetrag vervielfältigt um den Bedarfsansatz) mit der Steuerkraftmesszahl berechnet. Ist die Bedarfsmesszahl höher als die Steuerkraftmesszahl, erhält die Gemeinde eine Zuweisung i. H. v. 60% des Unterschiedsbetrages.
Daraus resultiert, dass durch höhere Einwohnerzahlen die Bedarfsmesszahl steigt und sich somit der Unterschiedsbetrag erhöht. Die Zuweisung die mit 60% des Unterschiedsbetrages berechnet wird, steigt somit auch analog an.
Gemeinden erhalten auch zusätzliche Schlüsselzuweisungen, wenn die Steuerkraft zzgl. der Schlüsselzuweisungen unter 90% der durchschnittlichen Finanzkraft aller Gemeinden liegt. Die Differenz hierzu wird zu 90% durch die zusätzlichen Schlüsselzuweisungen ausgeglichen.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
|
|
|
|
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
|
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
|
durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
|
|
|
über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
|
unvorhergesehen und |
|
unabweisbar und |
|
Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
|
Deckung gesichert durch |
|
|
Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
|
|
|
Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
349,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
177,4 kB
|