19.02.2024 - 6.4 Einflussfaktoren bei der Berechnung FAG Zuweisu...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

Zum nächsten Finanzausschuss soll eine nähere Erläuterung zur Aussage des letzten Absatzes erfolgen. Es ist mitzuteilen, ob Klütz unter diese Regelung fällt.

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Zur nähren Erläuterung des letzten Absatzes der Mitteilungsvorlage „Einflussfaktoren bei der Berechnung der FAG Zuweisungen und der Berechnung der Steuerkraftmesszahl“

 

Gemeinden erhalten auch zusätzliche Schlüsselzuweisungen, wenn die Steuerkraft zzgl.  der Schlüsselzuweisungen unter 90% der durchschnittlichen Finanzkraft aller Gemeinden liegt. Die Differenz hierzu wird zu 90% durch die zusätzlichen Schlüsselzuweisungen ausgeglichen.“

 

Die durchschnittliche Finanzkraft aller Gemeinden sowie die umfangreiche Berechnung der relativen Mindestfinanzausstattung aller Gemeinden erfolgt durch das Statistische Amt MV und die Verprobung durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung MV. Auf dieser Grundlage werden dann die Schlüsselzuweisungen unter Berücksichtigung der relativen Mindestfinanzausstattung berechnet und an die Städte und Gemeinde ausgezahlt.

 

Bezeichnung

2023

2024

Durchschnittliche Finanzkraft aller Gemeinde und Städte je Einwohner

1.234,97 €

1.301,55 €

90 % der durchschnittlichen Finanzkraft aller Gemeinde und Städte je Einwohner

1.111,47 €

1.171,39 €

Finanzkraft der Stadt Klütz je Einwohner

1.126,92 €

1.166,96 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für das Haushaltsjahr 2023 hat die Stadt Klütz keine zusätzlichen Zuweisungen im Rahmen der relativen Mindestfinanzausstattung nach § 16 Absatz 6 FAG erhalten. Die Finanzkraft der Stadt Klütz lag über 90%.

 

Im Haushaltsjahr 2024 erhielt die Stadt Klütz zusätzliche Zuweisungen im Rahmen der relativen Mindestfinanzausstattung nach § 16 Absatz 6 FAG. Die Finanzkraft ist unter 90% der durchschnittlichen Finanzkraft.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage