Beschlussvorlage - BV/02/24/001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Klütz hat in ihrer Sitzung am 11.02.2023 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 45 für den Bereich „Am Markt“, Ecke Wismarsche Straße und Schloßstraße gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde ortsüblich entsprechend Hauptsatzung in der Ostsee-Zeitung am 13.02.2023 bekannt gemacht.

 

Die Stadt Klütz hat sich mit den Zielen der Bauleitplanung gemäß Aufstellungsbeschluss befasst. Der Aufstellungsbeschluss ist inklusive Abgrenzung als Anlage beigefügt.

 

Der Plangeltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 45 befindet sich innerhalb der bebauten Ortslage der Stadt Klütz und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Es handelt sich um ein Eckgrundstück mit abfallender Höhenlage an der örtlichen Haupterschließungsstraße. Das Grundstück ist derzeit unbebaut und soll einer baulichen Nutzung zugeführt werden.

 

Das städtebauliche Ziel besteht in einer Erweiterung und Öffnung des städtischen Marktes und damit verbunden dem Ausschluss einer straßenbegleitenden Bebauung. Der Ausschluss der straßenbegleitenden Bebauung drängt sich im Kurvenbereich der örtlichen Haupterschließungsstraße auf, weil sich bereits ohne ergänzende straßenbegleitende Bebauung an der Schloßstraße und der Wismarschen Straße eine beengte städtebauliche Situation darstellt. Mit der geplanten Weiterführung der straßenbegleitenden Bebauung auf dem Eckgrundstück, also entlang der Schloßstraße und der Wismarschen Straße, würde sich eine weitere Verdichtung des derzeit vorhandenen Freiraumes im sogenannten Blockrandbereich einstellen. Durch die weitere verdichtende Bebauung würde sich die ohnehin schon bestehende schwierige Verkehrssituation an dem bereits schwer einsehbaren Knotenpunkt „Am Markt“ noch weiter verschärfen. Die Aufenthaltsqualität des Bereiches im Stadtzentrum in Angrenzung an die Kirche würde sich mit der Realisierung der straßenbegleitenden Bebauung verschlechtern.

 

Städtebauliches Ziel ist deshalb die Öffnung des Platzes verbunden mit dem Verzicht auf die straßenbegleitende Blockrandbebauung. Positive Erfahrungen hinsichtlich der Freiraumnutzung hat die Stadt durch die in der jüngeren Vergangenheit erfolgte Nutzung als parkartige Grünfläche mit Aufenthaltscharakter und Stadtgarten gesammelt. Dadurch hat sich eine Fläche mit hervorragender Aufenthaltsqualität entwickelt. Ziel ist somit die Öffnung des Platzes und in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer eine Entwicklung mit oder ohne rückwärtige Bebauung der Fläche. Eine straßenbegleitende Bebauung ist gänzlich auszuschließen. Der städtebauliche Rahmenplan sieht ein Schließen der Raumkante mit einer kleinteiligen maximal zweigeschossigen Bebauung vor. Es sind zudem nur Baukörperlängen von maximal 22,00 m zulässig. Die städtebaulichen Planungsziele sehen hier eine Abweichung von den Zielen des städtebaulichen Rahmenplanes vor. Einer Erweiterung des Marktplatzes und der Schaffung von Freiräumen an der örtlichen Haupterschließungsstraße im Ortszentrum wird der Vorrang vor einer straßenbegleitenden Bebauung an der Schloßstraße und der Wismarschen Straße eingeräumt. Die Lage der Fläche zur Erweiterung des öffentlichen Raumes mit dem Ziel, eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität in direkter Angrenzung an die örtliche Haupterschließungsstraße und in unmittelbarer Nähe zur Klützer Kirche zu erreichen, drängt sich der Stadt auf. Der Stadt Klütz steht zum Erreichen des Planungsziels nur dieses Grundstück in der Lage zur Verfügung. Mit den Planungszielen soll die Bebauung des Grundstücks nicht vollständig verhindert werden, sondern denkbar ist eine Verschiebung der Bebauung und eine Öffnung des Raumes.

 

Neben den grundsätzlichen Zielsetzungen bestehen die weiteren Planungsziele im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 in der Sicherung der Dauerwohnnutzung und dem Ausschluss an Ferienwohnungen und Zweitwohnungen, also in Regelungen zur Art der baulichen Nutzung. Das Maß der baulichen Nutzung wird auf eine maximal zulässige Zweigeschossigkeit begrenzt. Zudem ist der Ausschluss oberirdischer Stellplätze im straßenbegleitenden Bereich ein städtebauliches Ziel. Die Planungsziele sind umfassend dargestellt. Die Stadt möchte ihren städtebaulichen Einfluss und ihre Planungshoheit geltend machen und die noch unbebaute Fläche für die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Ortszentrum der Stadt nutzen. Die maßgebliche Entscheidung für die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes ist die Entscheidung über die rückwärtige Bebauung und eine Öffnung des Marktplatzes. Die Planungsziele sind umfassend dargestellt. Die maßgebliche Entscheidung für die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes ist die Entscheidung über die rückwärtige Bebauung und eine Öffnung des Marktplatzes. Hierzu hat sich die Stadt Klütz nochmal mit den Auswirkungen auf öffentliche und private Belange beschäftigt. Die rechtliche Bewertung der Planungsziele wurde unter Berücksichtigung des Eigentums für die Sitzung der Stadtvertretung zusätzlich eingeholt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss, den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 mit der Regelung der rückwärtigen Bebauung und der Öffnung des Marktplatzes unter Berücksichtigung der folgenden Planungsziele zu erstellen:

 

  1. Ausschluss straßenbegleitender Bebauung an der Schloßstraße und der Wismarschen Straße
  2. Öffnung und Erweiterung des städtischen Marktes
  3. Entwicklung des Marktes mit Parknutzung und als Stadtgarten als Variante 1 oder Zulassung einer rückwärtigen Bebauung bei gleichzeitiger Öffnung des Marktes als Variante 2
  4. Nutzungen für eine Bebauung ausschließlich als Dauerwohnnutzung und mit einer Funktionsunterlagerung im Erdgeschoss
  5. Ausschluss von Zweitwohnungen
  6. Ausschluss von Ferienwohnungen
  7. Bebauung maximal zweigeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss
  8. Einzelne Parkplätze für „Kurzeitparker“ oberirdisch regeln; ansonsten Schaffung von Stellplätzen innerhalb einer Tiefgarage
  9. Ausschluss oberirdischer Stellplätze.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 2/51101/56350000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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